Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag der Bundesländer ab, die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern gesetzlich zu verbieten. Dies geht aus einer Stellungnahme des BMEL zum Entschließungsantrag des Bundesrates vom 22. April 2016 hervor.
Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag der Bundesländer ab, die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern gesetzlich zu verbieten. Dies geht aus einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zum Entschließungsantrag des Bundesrates vom 22. April 2016 hervor. Darin heißt es:
"Auch das BMEL ist der Auffassung, dass eine dauerhafte Anbindehaltung von Rindern über 6 Monaten langfristig nicht mehr praktiziert werden sollte. Die in Rede stehende Bundesrats-Entschließung zu einem Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern enthält aber weder weitere Informationen darüber, welche konkrete Haltungsarten vom beabsichtigten Verbot erfasst werden sollen, noch trifft sie Aussagen über die etwaigen wirtschaftlichen Auswirkungen eines solchen Verbotes. Unklar bleibt unter anderem, ab welchem Angebot an freier Bewegungsmöglichkeit von einer tiergerechten Haltung ausgegangen werden kann.
Es ist zu befürchten, dass eine derartige Regelung mittelbar zu einer Beschleunigung des Strukturwandels und zu einer erheblichen Belastung kleinerer und mittelständischer (Nebenerwerbs-)betriebe führen würde. Das BMEL steht -3- zu Drucksache 187/16 daher einem derartigen Verbot ohne weitere Konkretisierung der zulässigen Haltungsarten und ohne Vorlage einer umfassenden Folgenabschätzung unter Einbeziehung der betroffenen Wirtschaftsverbände über die Wirkung eines derartigen Verbots ablehnend gegenüber."
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Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag der Bundesländer ab, die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern gesetzlich zu verbieten. Dies geht aus einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zum Entschließungsantrag des Bundesrates vom 22. April 2016 hervor. Darin heißt es:
"Auch das BMEL ist der Auffassung, dass eine dauerhafte Anbindehaltung von Rindern über 6 Monaten langfristig nicht mehr praktiziert werden sollte. Die in Rede stehende Bundesrats-Entschließung zu einem Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern enthält aber weder weitere Informationen darüber, welche konkrete Haltungsarten vom beabsichtigten Verbot erfasst werden sollen, noch trifft sie Aussagen über die etwaigen wirtschaftlichen Auswirkungen eines solchen Verbotes. Unklar bleibt unter anderem, ab welchem Angebot an freier Bewegungsmöglichkeit von einer tiergerechten Haltung ausgegangen werden kann.
Es ist zu befürchten, dass eine derartige Regelung mittelbar zu einer Beschleunigung des Strukturwandels und zu einer erheblichen Belastung kleinerer und mittelständischer (Nebenerwerbs-)betriebe führen würde. Das BMEL steht -3- zu Drucksache 187/16 daher einem derartigen Verbot ohne weitere Konkretisierung der zulässigen Haltungsarten und ohne Vorlage einer umfassenden Folgenabschätzung unter Einbeziehung der betroffenen Wirtschaftsverbände über die Wirkung eines derartigen Verbots ablehnend gegenüber."