Ein niedersächsischer Milchbauer hatte gegen einen Ablehnungsbescheid der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bezüglich der Gewährung der Milchsonderbeihilfe geklagt. Die Ablehnung der BLE begründete sich darauf, dass die Beihilfe ohne das dafür vorgegebene Formular beantragt worden war. Die Klage des Milchbauern war nun - wie berichtet - erfolgreich.
Laut dem Thüringer Bauernverband sind deutschlandweit mehrere hundert Milchviehhalter von einem ähnlichen Ablehnungsbescheid betroffen. Wenn jedoch nachweislich alle anderen Voraussetzungen für die Gewährung der Milchsonderbeihilfe erfüllt waren, bestehe nach dem Urteil nun eine realistische Chance, dass dieser Bescheid rechtswidrig ist.
Wenn bereits ein Ablehnungsbescheid eingegangen ist, könne man auf dem Klageweg Widerspruch einlegen, so der Verband weiter. Ist jedoch noch kein Ablehnungsbescheid bei einem Landwirt eingegangen, der ebenfalls das Formular nicht verwendet hatte, könnten die Betroffenen ein Schreiben mit entsprechendem Bezug an die BLE richten.