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Milch-Hilfen: Antragsfristen beachten!

Die Zeit drängt: Direkt zu Jahresbeginn 2017 müssen Milcherzeuger ihre Anträge stellen, wenn sie die nationale Milchsonderbeihilfe (mind. 0,36 ct/kg) und/oder die EU-Beihilfe (max. 14 ct/kg) nutzen möchten. Die Stichtage sind der 16. Januar bzw. 14. Februar 2017.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Zeit drängt: Direkt zu Jahresbeginn 2017 müssen Milcherzeuger ihre Anträge stellen, wenn sie die nationale Milchsonderbeihilfe (mind. 0,36 ct/kg) und/oder die EU-Beihilfe (max. 14 ct/kg) nutzen möchten.


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  • Nationale Milchsonderbeihilfe: Am 16. Dezember 2016 hat der Bundesrat die Verordnung zur Sonderbeihilfe verabschiedet. Milcherzeuger, die ihre Milchanlieferung im Beibehaltungszeitraum (1. Februar bis 30. April 2017) im Vergleich zum Bezugszeitraum (1. Februar bis 30. April 2016) nicht gesteigert haben, können eine Beihilfe von 0,36 ct/kg für die beihilfefähige Menge beantragen. Da zu erwarten ist, dass nicht alle deutschen Milcherzeuger an der Maßnahme teilnehmen werden, wird die Beihilfe voraussichtlich höher ausfallen. Die Antragstellung ist ab dem 01/02. Januar 2017 möglich. Die Landwirte haben dann rund zwei Wochen Zeit, über die HIT-Datenbank ihren Beihilfeantrag zu stellen. Die Frist für die Antragsstellung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung endet am 16. Januar 2017 um 24.00 Uhr.
  • EU-Beihilfe: Landwirte könnenab dem 01.01.2017 über die HIT-Datenbank einen Zahlungsantrag für den ersten Reduktionszeitraum von Oktober bis Dezember 2016 eingegeben. Die notwendigen Unterlagen müssen an die in dem Bundesland jeweils zuständige Stelle übermittelt werden. Für die erste Antragsrunde gilt der Stichtag 14.02.2017, für die zweite Antragsrunde der 17.03.2017. Die Stellung eines Zahlungsantrages ist nur möglich, wenn der Förderantrag zuvor positiv durch die Verwaltung entschieden wurde! Die Auszahlung erfolgt spätestens 90 Tage nach Ende des jeweiligen Verringerungszeitraums.
Der Deutsche Bauernverband hat hier ausführliche Informationen zusammengestellt.

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