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Milch-Hilfen: BMEL zieht ein erstes Fazit

Mit dem EU-Reduktionsprogramm und der nationalen Milchsonderbeihilfe gab es in der Milchkrise zwei Hilfsprogramme für Milcherzeuger. top agrar hat nachgehakt, wie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Programme im Nachhinein bewertet.

Lesezeit: 3 Minuten

Mit dem EU-Reduktionsprogramm und der nationalen Milchsonderbeihilfe gab es in der Milchkrise zwei Hilfsprogramme für Milcherzeuger. top agrar hat nachgehakt, wie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Programme im Nachhinein bewertet.


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EU-Reduktionsprogramm

Milcherzeuger erhielten europaweit 14 Cent Beihilfe für jedes Kilogramm Milch, das sie im Vergleich zum Vorjahr weniger produzierten. Das Programm zur Mengenreduzierung lief von Oktober 2016 bis Januar 2017. Dafür stellte die EU ein Kontingent von 150 Mio. € bereit. Etwa 38 Mio. € flossen ungenutzt zurück in den EU-Haushaltstopf. Davon stammten circa 8,24 Mio. € "ungenutztes Geld" aus Deutschland.

Bewertung des BMEL:BMEL hat das Thünen-Institut mit einer Bewertung über die in Deutschland erfolgte Umsetzung des Milchverringerungsprogramms sowie der Milchsonderbeihilfe beauftragt. Das Thünen-Institut hat zur Agrarministerkonferenz einen vorläufigen Zwischenbericht vorgelegt. Der endgültige Bericht wird bis Jahresende vorliegen. Diese Bewertung bleibt abzuwarten. Festzuhalten ist aus jetziger Sicht, dass die technisch-organisatorische Umsetzung des Programms in der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit gut funktioniert hat. Die Umsetzung des Programms war begleitet von einer sich stabilisierenden Marktlage. Ob und inwieweit diese Stabilisierung ursächlich auf die Verringerungsmaßnahme zurückzuführen war, dürfte auch im Rahmen der Evaluation schwierig zu belegen sein. Gleichwohl bleibt das Ergebnis der Evaluation auch in diesem Punkt abzuwarten. Wichtig ist zu betonen, dass es sich um eine freiwillige Maßnahme gehandelt hat, die es jedem Milcherzeuger überlassen hat zu entscheiden, ob er für 14 Ct/kg die Produktion verringert oder ob er auf eine diese Beihilfe übersteigende Verbesserung der Markterlöse setzt. Vor diesem Hintergrund ist das Verhalten der Nichtteilnehmer an der Maßnahme erwähnenswert. Auch diese haben aber per saldo ihre Produktion verringert. Die Verringerungsmaßnahme hat also nicht gegen den Markt gearbeitet, sondern den Trend der Marktentwicklung offensichtlich verstärkt. Zwangsmaßnahmen zur Verringerung der Rohmilchproduktion lehnt BMEL ab.


Nationale Milchsonderbeihilfe

23.862 Landwirte hatten Anträge auf die Milchsonderbeihilfe gestellt, 18.150 bekamen tatsächlich die Beihilfe. Sie beträgt 0,88 ct/kg behilfefähiger Jahresmilchmenge. Das Geld ging an Landwirte, die im Februar bis April 2017 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum nicht mehr Milch produzierten. Die Gesamtbeihilfe beträgt 115,25 Mio. €.

Bewertung BMEL:Auch hierzu ist auf die Bewertung des Thünen-Institutes zu verweisen. Auch diese Maßnahme hat aus technisch-organisatorischer Sicht gut funktioniert. Der Beibehaltungszeitraum hat an den Verringerungszeitraum der o.g. Maßnahme unmittelbar angeschlossen. Die Verringerungsmaßnahme und die Milchsonderbeihilfe haben sich also sinnvoll ergänzt. Die teilnehmenden Milcherzeuger haben durch die gezeigte Angebotsdisziplin zur Aufrechterhaltung der erreichten stabileren Marktsituation beigetragen. Auch hier bleibt die abschließende Bewertung des Thünen-Institutes abzuwarten. Auch hier ist auf die Freiwilligkeit der Maßnahme zu verweisen, die es jedem Milcherzeuger erlaubte, die Milchsonderbeihilfe in Anspruch zu nehmen oder an der gegebenen Marktentwicklung zu partizipieren.



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