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Milchmengenreduzierung: WLV fühlt sich überrumpelt von Ministerin

„Völlig überraschend und für mich nicht nachvollziehbar hat sich die NRW-Agrarministerin Christina Schulze Föcking am vergangenen Freitag auf der Agrarministerkonferenz in Münster für eine temporäre, obligatorische und entschädigungslose Milchmengenreduzierung im Krisenfall ausgesprochen“, so Wilhelm Brüggemeier.

Lesezeit: 4 Minuten

„Völlig überraschend und für mich nicht nachvollziehbar hat sich die NRW-Landwirtschaftsministerin Christina Schulze Föcking am vergangenen Freitag auf der Agrarministerkonferenz in Münster für eine temporäre, obligatorische und entschädigungslose Milchmengenreduzierung im Krisenfall ausgesprochen“, so Wilhelm Brüggemeier, Vizepräsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV).


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Bei diesem milchpolitischen Thema ginge es um eine Grundsatzfrage: „Wollen und unterstützen wir unternehmerische Entscheidungen jedes einzelnen Milcherzeugers oder machen wir uns für staatliche Reglementierungen stark“, unterstreicht Brüggemeier seinen Ärger über das Abstimmungsverhalten von NRW.

 

Nach Auffassung des WLV sollte die Ministerin die Entscheidung über die Gestaltung der Lieferbeziehungen und der Mengenplanung den beteiligten Milcherzeugern und Molkereien überlassen. Die allermeisten Milcherzeuger in Westfalen-Lippe stünden für Vertragsfreiheit und wollten keine staatlichen Eingriffe in die Milchmenge. Denn dazu müsste wieder ein quotenähnliches System aufgebaut werden, mit dem gesamten administrativen Regelungswerk über Mengenkontrollen für jeden einzelnen Milchviehbetrieb bis hin zu einem Sanktionsmechanismus bei Nichteinhaltung der Vorgaben.


Zudem blieben die Fragen, wann eine Krise auszurufen sei und ob eine Mengendrosselung für alle Molkereien gelte. Also auch beispielsweise für Nischenmolkereien, die Milch suchten und eine gute Auszahlung erwirtschaften.


Diese wichtigen Fragen gelte es gemeinsam mit dem Berufsstand zu erörtern, bevor man Position über milchpolitische Grundsatzfragen bezieht, so Brüggemeier. Dies sei eigentlich auch das Ansinnen gewesen, mit der die Ministerin ihr Amt angetreten habe.


Das steht im Protokoll der AMK:


Im Abschlussprotokoll der Agrarministerkonferenz heißt es wörtlich: "Die Minister der Agrarressorts der Länder stellen mit Blick auf die weiterhin hohen Magermilchpulverbestände in der Intervention fest, dass das derzeitige Sicherheitsnetz in der GMO um schnell wirkende Notfallmaßnahmen ergänzt werden muss, um im Krisenfall Verwerfungen auf dem Milchmarkt zukünftig besser begegnen zu können. Sie halten die Aufnahme eines Instruments, mit dem die Milchmenge EU-weit, temporär, obligatorisch und entschädigungslos reduziert wird, für dringend erforderlich und bitten den Bund, sich auf europäischer Ebene für eine entsprechende Erweiterung der GMO einzusetzen, um als Ultima Ratio ein wirksames Kriseninstrument in der Hand zu haben."Dafür gestimmt hatten: Hessen, Bayern, Berlin, Bremen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen.


RLV warnt vor "Milchquote light"


Auch der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) warnt vor einer Rückkehr zu einer Quote „light“.

„Während Brüssel in der letzten Preismisere Anreize zur freiwilligen Mengendisziplin auf den Weg gebracht hat, diskutieren hierzulande Agrarminister eine entschädigungslose Mengenreduktion“, so die Kritik von Paul-Christian Küskens, Vizepräsident des RLV und Milchviehhalter aus Niederkrüchten.


Durch eine „Quote light“ würden viele Milcherzeuger zudem unnötig benachteiligt. Eine wirkliche Stabilisierung der Erzeugerpreise konnte schon mit der 2015 ausgelaufenen Mengenregulierung nicht erreicht werden. Küskens: „Eine Rückkehr zu staatlichen Markteingriffen auf Erzeugerebene wurde von den Agrarministern aus guten Gründen immer ausgeschlossen. Verlässlichkeit sieht für mich anders aus.“


Für den Umgang mit Preisrisiken bedürfe es keiner staatlichen Pauschallösungen, sondern Maßnahmen, die zum Marktumfeld der jeweiligen Molkerei und ihren Genossen bzw. Lieferanten passten. Überlegungen einzelner Molkereien zeigten, wie über gezielte Anreize Produktionsmengen verändert oder Elemente der Preisabsicherung etabliert werden können.


Diskussionen zur Einführung einer verpflichtenden Preis-Mengen-Relation nach Artikel 148 der Gemeinsamen Marktorganisation müssten daher Raum lassen für die Gestaltung krisenfester Lieferbeziehungen durch die Marktbeteiligten selber, so der Vizepräsident. Darüber hinaus gehende planwirtschaftliche Markteingriffe sind nach Einschätzung von Küskens nicht geeignet, um in globalen Produktmärkten Mengendruck und Preisverfall entscheidend zu beeinflussen.


Kritisch sieht der RLV auch die Ergebnisse der jüngsten Kontraktverhandlungen mit Aldi über die „weiße Linie“. Während die Butterpreise anziehen, sollen die Preise für Trinkmilch fallen. Mit dem aktuellen Marktverlauf, abzulesen etwa am jüngsten Rohstoffwert für Milch, steht der Abschluss bei der „weißen Linie“ nicht im Einklang. Nach wie vor scheinen hier die bestehenden Strukturen nicht ausreichend, um in Preisrunden mit dem Einzelhandel auf Augenhöhe zu agieren.

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