Der Bovine Virusdiarrhoe-Virus (BVDV) soll möglichst bald aus deutschen Rinderherden verschwinden. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat den Entwurf zur Änderung der BVDV-Verordnung vorgelegt. Ziel ist es, die noch vorhandenen, persistent mit dem Virus infizierten Rinder möglichst rasch zu identifizieren.
Um die mit dem BVDV infizierten Tiere schneller auszumachen, wird das maximale Untersuchungsalter von sechs auf zwei Monate gesenkt. Schließlich werde die überwiegende Anzahl der Untersuchungen mittels Ohrstanzprobe und damit bereits innerhalb der ersten sieben Lebenstage durchgeführt, erläuterte das Ministerium. Aborte und Totgeburten sind dem Verordnungsentwurf zufolge künftig immer auf BVDV zu untersuchen, um das Vorhandensein BVDV-persistent infizierter Tiere auszuschließen.
Auch das Risiko, dass ein BVDV-persistent infiziertes Rind andere Rinder des Bestandes infiziert, soll gesenkt werden, und zwar durch die Reduzierung des Zeitraumes zwischen zwei Untersuchungen von 60 auf 40 Tage.
Neu aufgenommen in die Verordnung wird die Regelung, dass aus einem BVDV-persistent infizierten Bestand für einen Zeitraum von vier Wochen Rinder grundsätzlich nicht sowie tragende Rinder erst nach dem Abkalben verbracht werden dürfen. Der Zeitraum, für den in einem BVDV-unverdächtigen Bestand bestimmte Maßregeln gelten, wird von zwölf auf 24 Monate verlängert.
Laut Angaben des Ministeriums wurden 2014 nur noch insgesamt 2 985 persistent infizierte Rinder in 1 141 Betrieben entdeckt, während es im Jahr 2011 noch 24 088 Tiere in 7 929 Beständen waren. (AgE)
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