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Niederlande: Chance auf Derogation steigt

Ein Urteil des Gerichtshofes Den Haag erleichtert den Niederlanden die Verhandlungen über die Derogation. 50 Milcherzeuger wollten eine Ausnahme von den nationalen Auflagen zur Phosphat-Reduktion erreichen. Das hat das Gericht nun endgültig abgewiesen.

Lesezeit: 2 Minuten

Ein Urteil des Gerichtshofes Den Haag erleichtert den Niederlanden die Verhandlungen über die Derogation. 50 Milcherzeuger wollten eine Ausnahme von den nationalen Auflagen zur Phosphat-Reduktion erreichen. Das hat das Gericht nun endgültig abgewiesen.

 

„Das Urteil hat Folgen für die betroffenen Milcherzeuger, vergrößert aber unsere Chance die Derogation zu behalten“, erklärte die Ministerin für Landwirtschaft, Natur und Ernährung, Carola Schouten. Ziel der nationalen Reduktionspläne sei es, dass die Niederlande wieder unter die erlaubte Phosphat-Obergrenze kommen. Das ist eine Bedingung, um die Ausnahmegenehmigung von der EU-Nitratrichtlinie (Derogation) behalten zu dürfen.



Die klagenden Milcherzeuger wollten ihre Produktion nicht begrenzen, weil sie beispielsweise kurz vor dem Stichtag 2. Juli 2015 stark investiert hatten. Das ließ das Gericht in Den Haag aber nicht gelten. Zu der Zeit sei bereits bekannt gewesen, dass nach der Quote andere Maßnahmen die Produktion begrenzen werden, um die Nährstoffbilanzen zu gewähren. Somit stellten die nationalen Reduktionspläne keine „unverhältnismäßige Benachteiligung“ der Betriebe dar und sie müssen sich an den nationalen Phosphat-Reduktionsplan beteiligen. Auch Bio-Betriebe erhalten keine Ausnahmegenehmigung, da sie sich ebenso an der Nährstoff-Produktion des Landes beteiligen, erklärte das Gericht. Die Entscheidung über eine ähnliche Klage von 400 weiteren Betrieben steht noch aus.

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