In Österreich haben mit der Berglandmilch, der NÖM und der Ennstal Milch drei Molkereien ein System zur Bergrenzung der Milchanlieferungsmengen eingeführt. Seitdem geht die Milchmenge zurück.
In Österreich haben mit der Berglandmilch, der NÖM und der Ennstal Milch drei Molkereien ein System zur Bergrenzung der Milchanlieferungsmengen eingeführt. Grund waren die hohen Anlieferungsmengen, die zu Beginn des Jahres bei den meisten Molkereien mehr als 10 % über dem Vorjahr lagen.
Den Beginn machte mit 1. Januar 2018 die Berglandmilch, das mit ca. 1,3 Mrd. kg Verarbeitungsmenge größte Unternehmen in Österreich. Dessen Mengenregulierung basiert auf einer Bonus- Manusregelung. Im Bonusprogramm erhalten die Erzeuger für jedes weniger gelieferte kg Milch 10 Cent Bonus. Dies gilt bis zu einer Unterlieferung von max. 10 % gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat.
Im Abschlagsprogramm erhielten Überlieferer im Februar einen Abschlag von 10 ct/kg Überlieferung. Dabei wird der Vergleich auf Monatsbasis herangezogen, z.B. Anlieferungsmenge Februar 2018 mit der von Februar 2017. Mehranlieferungen von bis zu 3 % gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat bleiben ohne Abschlag. Da man damit anfangs nicht den gewünschten Erfolg erzielte, erhöhte die Berglandmilch im März den Abschlagsbetrag auf 15 ct/kg überlieferter Milch. Dieser Schritt zeigte laut Geschäftsführer Josef Braunshofer Wirkung: Bis Mitte März ging die Überlieferung auf 6 % gegenüber Vorjahr zurück. Damit dürfte eine für April in Erwägung gezogene weitere Verschärfung auf 20 Cent Abschlag kein Thema sein.
Mit 1. Februar 2018 hat auch die Milchgenossenschaft Niederösterreich (MGN) ein System zur Milchmengenbegrenzung ein. Die MGN ist Lieferant und 25 %-Teilhaber an der NÖM AG, dem mit 370 Mio. kg Verarbeitungsmenge zweitgrößten Milchverarbeiter in der Alpenrepublik. Basis für das Begrenzungssystem der MGN ist jeweils die Anlieferungsmenge des Vorjahresmonats oder die errechnete Monatsmenge, welche sich aus der Anzahl der gezeichneten Geschäftsanteile errechnet. Die jeweils für den Landwirt höhere Menge bildet die Ausgangsbasis für die Bezahlung.
Für diese Basismenge wird der mit der NÖM AG vereinbarte Preis ausbezahlt, für die darüber hinaus gehende Menge der Versandmilchpreis des jeweiligen Monats. Basis für diesen Preis ist der ife Spotmilch-Preis. „Wir berücksichtigen die Geschäftsanteile, damit diejenigen Betriebe, die beim letztjährigen freiwilligen Lieferverzicht mitgemacht haben, jetzt nicht benachteiligt werden“, erklärt MGN-Geschäftsführer Leopold Gruber-Doberer. Laut Gruber-Doberer zeigt das System bereits Wirkung. So sei die Überlieferung von über 10 % auf inzwischen etwa 6 % zurückgegangen.
Als drittes Unternehmen führte die Ennstal Milch (85 Mio. kg Verarbeitungsmenge) im März ein zusätzliches Begrenzungs-System ein. Die Molkerei fährt schon länger ein System einer Mengenstabiliserung mit Anteilsregelung (3 ct/kg Überlieferung, wovon 20 % als Genossenschaftsanteile angerechnet werden). Das jetzt beschlossene zusätzliche System sieht bis auf Widerruf einen Abschlag von 10 ct/kg überlieferter Milchmenge vor. Dazu wird die Milchmenge auf Basis des Vorjahres verglichen. Sollte ein Lieferant durch dieses System Abzüge haben, aber seine jährliche Anteilsmenge nicht erreichen, werden ihm die Abzüge rückerstattet, heißt es im Lieferantenrundschreiben.
Hinweis:
Bitte aktivieren Sie Javascipt in Ihrem Browser, um diese Seite optimal nutzen zu können
Zum Lesen dieses Artikels benötigen Sie ein top agrar Abonnement
In Österreich haben mit der Berglandmilch, der NÖM und der Ennstal Milch drei Molkereien ein System zur Bergrenzung der Milchanlieferungsmengen eingeführt. Grund waren die hohen Anlieferungsmengen, die zu Beginn des Jahres bei den meisten Molkereien mehr als 10 % über dem Vorjahr lagen.
Den Beginn machte mit 1. Januar 2018 die Berglandmilch, das mit ca. 1,3 Mrd. kg Verarbeitungsmenge größte Unternehmen in Österreich. Dessen Mengenregulierung basiert auf einer Bonus- Manusregelung. Im Bonusprogramm erhalten die Erzeuger für jedes weniger gelieferte kg Milch 10 Cent Bonus. Dies gilt bis zu einer Unterlieferung von max. 10 % gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat.
Im Abschlagsprogramm erhielten Überlieferer im Februar einen Abschlag von 10 ct/kg Überlieferung. Dabei wird der Vergleich auf Monatsbasis herangezogen, z.B. Anlieferungsmenge Februar 2018 mit der von Februar 2017. Mehranlieferungen von bis zu 3 % gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat bleiben ohne Abschlag. Da man damit anfangs nicht den gewünschten Erfolg erzielte, erhöhte die Berglandmilch im März den Abschlagsbetrag auf 15 ct/kg überlieferter Milch. Dieser Schritt zeigte laut Geschäftsführer Josef Braunshofer Wirkung: Bis Mitte März ging die Überlieferung auf 6 % gegenüber Vorjahr zurück. Damit dürfte eine für April in Erwägung gezogene weitere Verschärfung auf 20 Cent Abschlag kein Thema sein.
Mit 1. Februar 2018 hat auch die Milchgenossenschaft Niederösterreich (MGN) ein System zur Milchmengenbegrenzung ein. Die MGN ist Lieferant und 25 %-Teilhaber an der NÖM AG, dem mit 370 Mio. kg Verarbeitungsmenge zweitgrößten Milchverarbeiter in der Alpenrepublik. Basis für das Begrenzungssystem der MGN ist jeweils die Anlieferungsmenge des Vorjahresmonats oder die errechnete Monatsmenge, welche sich aus der Anzahl der gezeichneten Geschäftsanteile errechnet. Die jeweils für den Landwirt höhere Menge bildet die Ausgangsbasis für die Bezahlung.
Für diese Basismenge wird der mit der NÖM AG vereinbarte Preis ausbezahlt, für die darüber hinaus gehende Menge der Versandmilchpreis des jeweiligen Monats. Basis für diesen Preis ist der ife Spotmilch-Preis. „Wir berücksichtigen die Geschäftsanteile, damit diejenigen Betriebe, die beim letztjährigen freiwilligen Lieferverzicht mitgemacht haben, jetzt nicht benachteiligt werden“, erklärt MGN-Geschäftsführer Leopold Gruber-Doberer. Laut Gruber-Doberer zeigt das System bereits Wirkung. So sei die Überlieferung von über 10 % auf inzwischen etwa 6 % zurückgegangen.
Als drittes Unternehmen führte die Ennstal Milch (85 Mio. kg Verarbeitungsmenge) im März ein zusätzliches Begrenzungs-System ein. Die Molkerei fährt schon länger ein System einer Mengenstabiliserung mit Anteilsregelung (3 ct/kg Überlieferung, wovon 20 % als Genossenschaftsanteile angerechnet werden). Das jetzt beschlossene zusätzliche System sieht bis auf Widerruf einen Abschlag von 10 ct/kg überlieferter Milchmenge vor. Dazu wird die Milchmenge auf Basis des Vorjahres verglichen. Sollte ein Lieferant durch dieses System Abzüge haben, aber seine jährliche Anteilsmenge nicht erreichen, werden ihm die Abzüge rückerstattet, heißt es im Lieferantenrundschreiben.