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Österreich: Molkerei erfasst keine Anbindestall-Milch mehr

Die österreichische Molkerei Ennstal Milch erfasst ab dem 1. Januar 2018 keine Milch mehr von Betrieben mit ganzjähriger Anbindehaltung. top agrar-Österreich hat bei Obmann Hermann Schachner nachgefragt.

Lesezeit: 2 Minuten

Die österreichische Molkerei Ennstal Milch erfasst ab dem 1. Januar 2018 keine Milch mehr von Betrieben mit ganzjähriger Anbindehaltung. top agrar-Österreich hat bei Obmann Hermann Schachner nachgefragt.

 

Ab 1. Jänner 2018 nimmt die Ennstal Milch jene Milch von Lieferanten, die ihre Kühe in dauernder Anbindehaltung halten, nicht mehr an. Was sind die Hintergründe?

Schachner: Seit 2005 ist die dauernde Anbindehaltung in Österreich verboten. Es gibt aber behördlich genehmigte Ausnahmen. Aus unserer Sicht hat die dauernde Anbindehaltung im 21. Jahrhundert keinen Platz mehr in der Tierhaltung.

 

Was meinen Sie damit genau?

Schachner: Der Hauptgrund für unseren Beschluss, Milch aus Betrieben mit dauernder Anbindehaltung nicht mehr anzunehmen, ist das Tierwohl. Dazu kommt der Umstand, dass wir überzeugt sind, damit entsprechendes Verständnis der Konsumenten für die weit verbreitete Form der Kombinationshaltung zu finden. Die Kühe haben hier im Sommer Weidegang. In den Wintermonaten werden sie in Anbindehaltung mit Auslauf gehalten. Diese ist die häufigste Form der Rinderhaltung, vor allem bei kleineren Betrieben im Berggebiet.

 

Im aktuellen Lieferanten-Rundschreiben steht, dass die Ennstal Milch keine Kunden und Aufträge verlieren möchte. Inwieweit machen der Handel und andere Molkereien Druck?

Schachner: Der Druck von Seiten des Handels ist vorhanden, aber noch nicht allzu groß. Es gibt aber andere Molkereien, die diesen Schritt schon gemacht haben.

 

Wie viele Landwirte sind von den neuen Regelungen der Ennstal Milch betroffen?

Schachner: Von unseren 716 Milchlieferanten  haben 446 Kombihaltung. 266 Betriebe haben Laufstallhaltung und nur vier Betriebe halten ihre Tiere in dauernder Anbindehaltung. Diese machen von der Gesamtzahl der Lieferanten 0,4% aus. Wir kennen die Betriebe und jeder kann mit gutem Willen und relativ geringen Kosten eine Auslaufmöglichkeit schaffen.

 

Welche Umstellfristen gibt es für die betroffenen Betriebe?

Schachner: Unser Beschluss gilt ab 1. Jänner 2018. Als dauernde Anbindehaltung gilt, wenn die Tiere nicht zumindest 90 Tage im Jahr Weide oder Auslauf haben.  Das heißt, wir könnten frühestens Anfang Oktober 2018 Sanktionen einleiten. Die vier Betriebe haben daher neun Monate Zeit, um die notwendigen Maßnahmen zu treffen.

 

Wie unterstützt die Ennstal Milch die Betriebe?

Schachner: Unsere Hofberater werden die betroffenen Landwirte bei notwendigen Um- bzw. Zubauten ihres Stalles beratend unterstützen.

 

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