Die Arge Heumilch hat auf ihrer Jahreshauptversammlung die Produktionsvorgaben für Heumilch um weitere Tierwohl-Richtlinien ergänzt.
Die Richtlinien umfassen in der Praxis bereits angewandte Prinzipien, so die Arge Heumilch in einer Mitteilung. Dazu gehören die artgemäße und wiederkäuergerechte Fütterung im Laufe der Jahreszeiten sowie der Zugang zu sauberem Wasser. Außerdem muss jede Heumilchkuh über ausreichend Platz zum Liegen und Ruhen verfügen.
Eine dauerhafte Anbindehaltung ist verboten. Vorgeschrieben ist eine Kombinationshaltung mit mindestens 120 Tagen Auslauf, Weide oder Alpung. Das sorge für ausreichend Bewegung, Sonne und Frischluft.
Neu ist die verpflichtende Mitgliedschaft beim Tiergesundheitsdienst für heimische Heumilchbauern. Diese umfasst regelmäßige Kontrollen und eine professionelle Beratung durch den Tierarzt. Der Einsatz von Futtermitteln, die nicht aus Europa stammen, ist in Heumilchbetrieben verboten.
Der amtierende Obmann Karl Neuhofer zieht eine positive Bilanz des abgelaufenen Wirtschaftsjahres. Durch den Heumilchzuschlag konnten die heimischen Heumilchbauern im Vorjahr einen Mehrwert von 30 Mio. € erwirtschaften. Das Highlight war die Verleihung des EU-Gütesiegels g.t.S. (garantiert traditionelle Spezialität). (jm)
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