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Milchlieferbeziehungen

Packt die AMK den Artikel 148 an?

Schreiben jetzt die Agrarminister verbindliche Milchlieferverträge für alle Milcherzeuger vor? Der BDM sieht dafür gute Chancen. Der DBV hält staatliche Vorgaben nur für die zweitbeste Lösung.

Lesezeit: 4 Minuten

Mit Spannung verfolgt die Milchbranche, ob die Agrarminister aus Bund und Ländern auf der laufenden Frühjahrstagung in Münster verbindliche Milchlieferverträge für alle Milcherzeuger in Deutschland vorschreiben.

Der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) sieht dafür gute Chancen. Nach den fraktionsübergreifenden Beschlüssen zur Milch in Bayern und Sachsen-Anhalt habe nun auch der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Lieferbeziehungen zwischen Milcherzeugern und Molkereien einen verbindlicheren Charakter erhalten. Über staatliche Vorgaben sollen gem. Artikel 148 Gemeinsame Marktordnung Verträge verbindlich erlassen werden, die im Vorfeld der Lieferung feste Preise für bestimmte Mengen, Qualitäten und einen bestimmten Lieferzeitraum festlegen.

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BDM: "Mehr Planbarkeit und Sicherheit für Milcherzeuger"

„Für die Milchviehhalter ist dieser Beschluss wichtig, weil er für Planbarkeit und Sicherheit im Hinblick auf Preis und Mengen sorgt und so zur Stabilität auf dem Milchmarkt beitragen kann“, erklärt Christian Karp, BDM-Landesteamvorsitzender MV. „Entscheidend ist aber, dass auch dieser Beschluss über die nationalen Grenzen hinausgeht und überdies den europäischen Markt im Blick hat.“ So soll nicht nur die Arbeit der EU- Milchmarktbeobachtungsstelle weiterentwickelt werden, um umfassender und früher die Milchmarktentwicklungen aufzeigen zu können. Der Landtag erwartet darüber hinaus von der EU-Kommission, dass das bestehende Sicherheitsnetz auf EU-Ebene um die Option einer zeitlich befristeten EU-weiten entschädigungslosen Milchmengenreduktion als Kriseninstrument erweitert wird.

DBV: "Staatliche Vorgaben nur zweitbeste Lösung"

Deutsche Bauernverband sieht das in seinem Forderungspapier zur Milchpolitik etwas anders: „Der DBV hat wiederholt aufgezeigt, dass die Lieferbeziehungen zwischen Molkereien und Milcherzeugern ein wichtiges Handlungsfeld zur Vorsorge gegen Preiskrisen sind. Staatliche Vorgaben können diesbezüglich jedoch nur die zweitbeste Lösung sein. Vielmehr sind die Molkereien gefordert, Elemente der Preisabsicherung sowie der früheren Weitergabe von Marktsignalen in den Lieferbeziehungen zu etablieren."

Einschließlich Genossenschaften?

Die Vorschläge der EU-Kommission, mit denen unfaire Handelspraktiken unterbunden werden sollen, würden in die richtige Richtung weisen. Entscheidend bleibe die tatsächliche Verhandlungsmacht der Erzeuger und ihrer Vermarktungsorganisationen gegenüber ihren Abnehmern, die es zu stärken gelte. Die kartellrechtlichen Möglichkeiten zur Bündelung auf Erzeugerebene auf alle von Landwirten getragenen Vermarktungs- und Verarbeitungsorganisationen - einschließlich der Genossenschaften - sollten erweitert werden. Ferner sollte die zulässige Bündelungsmenge für anerkannte Erzeugerorganisationen im Milchsektor angehoben werden, so der DBV.

Weiter fordert der Verband: "Es ist zwar zu begrüßen, dass sich die Länderagrarminister mit Instrumentarien befassen, mit denen künftigen Preiskrisen begegnet werden sollen. Allerdings ist dieses Thema bereits mehrfach diskutiert worden; auch zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine neuen Argumente auf dem Tisch. In einem offenen Milchmarkt sind Preisschwankungen ein bleibendes Phänomen, für das zentrale Vorgaben zu einzelbetrieblichen Produktionsmengen kein adäquates Mittel mehr sind.

Thünen-Institut evaluiert Milchmarkt

Die jüngst veröffentlichte Evaluierung der Milchmengenverringerungsmaßnahme sowie der Milchsonderbeihilfe durch das Thünen-Institut bestätigt dies wie auch schon etliche wissenschaftliche Erhebungen in den Vorjahren. Für künftige Preisschwankungen bleibt unter anderem die öffentliche Intervention von Milchprodukten von hoher Bedeutung. Aktivitäten, die die breite Akzeptanz dieses Instrumentes gefährden könnten, gilt es zu vermeiden. Die französische Regierung hat verschiedene Möglichkeiten präsentiert, mit denen der Absatz der existierenden Interventionsbestände an Magermilchpulver beschleunigt werden kann, ohne eine neue Preiskrise am Milchsektor auszulösen.

Der DBV begrüßt die französische Initiative. Magermilchpulver kann als Eiweißquelle für die Tierernährung dienen, auch über die Verwendung in Milchaustauschern hinaus. Die EU-Kommission sollte die finanziellen und rechtlichen Möglichkeiten dafür prüfen. Ferner sollte das Ausschreibungsverfahren zur Auslagerung der Interventionsbestände angepasst werden, damit auch jüngere und für die Lebensmittelindustrie attraktivere Ware veräußert werden kann. Es sollte ebenfalls in Betracht gezogen werden, für Krisenregionen in Drittstaaten die Lebensmittelversorgung zu verbessern. Die Vereinten Nationen haben signalisiert, dass Milchpulver aus der EU als akute Nothilfe hochwillkommen ist.“

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