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Quote in Holland kostet bis zu 10 000 € pro Kuh

Niederländische Milchviehhalter, die aufstocken wollen, müssen pro Kuh bis zu 10 000 € für die nötige Phosphat (P)-Quote zahlen. Die einzelbetrieblichen Produktionsrechte gibt es seit Anfang 2018 und sollen die Nährstoff-Menge deckeln, um die Ausnahmegenehmigung von der EU-Nitratrichtlinie zu behalten.

Lesezeit: 2 Minuten

Niederländische Milchviehhalter, die aufstocken wollen, müssen pro Kuh bis zu 10 000 € für die nötige Phosphat (P)-Quote zahlen. Die einzelbetrieblichen Produktionsrechte gibt es seit Anfang 2018 und sollen die Nährstoff-Menge deckeln, um die Ausnahmegenehmigung (Derogation) von der EU-Nitratrichtlinie zu behalten.

 

Abhängig von der Milchleistung werden rund 43 bis 45 kg P/Kuh kalkuliert. Im Juli verlangten die Anbieter bis zu 230 € pro kg P, berichten Händler. „Dank guter Milchpreise waren viele Betriebe zahlungsfähig. Doch bei diesen Preisen können nur wenige mithalten“, sagt Richard Roddenhof von interfarms. Bei jedem Kauf werden 10 % der P-Menge gekürzt und gehen an eine Nährstoff-Bank. Diese Rechte werden nächstes Jahr verteilt, die Bedingungen dafür sind noch offen.

 

Das Angebot an Produktionsrechten wird laut Roddenhof wohl knapp bleiben, da nur aufgebende Betriebe größere Mengen verkaufen. Weil viele Milcherzeuger im Rahmen eines nationalen P-Reduktionsplanes abstocken mussten, bleibt die Nachfrage wohl hoch und damit auch die Preise.

Angesicht der extremen Dürre seien die Preise aber zuletzt wieder gefallen.

 

Richard Scheper, Milchmarkt Analyst bei der Rabobank, erklärt: „Der Markt ist aktuell noch im starken Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage.“ Viele Betriebe würden mit dem Verkauf und Ankauf von Rechten noch den richtigen Zeitpunkt abwarten. Ende 2018 müssen aber alle Betriebe die P-Quote einhalten. Andernfalls drohen Sanktionen und strafrechtliche Folgen. Anfang nächsten Jahres werde sich der Markt für die Produktionsrechte sortieren und die Preise festigen.


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Diesen Artikel lesen Sie auch in der aktuellen top agrar-Ausgabe 8/2018 auf Seite R2.

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