Schleswig-Holstein und Hamburg haben offiziell den Status BHV1-frei erhalten und dürfen ohne Einschränkungen Rinder mit BHV1-freien Regionen handeln. Damit gilt dieser Status für fast alle Bundesländer Deutschlands bis auf zwei Regierungsbezirke in Nordrhein-Westfalen.
Der entsprechende Durchführungsbeschluss 2017/486 der EU-Kommission wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. „Durch die offizielle Anerkennung als BHV1-freie Region können wir unsere Rinderbestände in Schleswig-Holstein besser schützen, gleichzeitig wird der Rinderhandel durch geringere Auflagen erleichtert“, so Minister Robert Habeck.
Erleichterungen für den Handel mit Rindern zwischen Schleswig-Holstein und anderen Bundesländern und Regionen, die ebenfalls den Status „BHV1-frei“ besitzen, gelten ab sofort. So entfallen aufwändige und teure Quarantänemaßnahmen vor dem Verbringen von Rindern.
Auf der anderen Seite bedeutet die offizielle Anerkennung der BHV1-Freiheit Schleswig-Holsteins, dass Rinder aus Ländern und Regionen, die nicht als BHV1-frei anerkannt sind, von morgen an nur mit besonderen Auflagen nach Schleswig-Holstein verbracht werden dürfen.
Hamburg zählt ebenfalls ab sofort zu den BHV1-freien Regionen. Damit gilt dieser Status für fast alle Bundesländer Deutschlands bis auf zwei Regierungsbezirke in Nordrhein-Westfalen. Für einige EU-Mitgliedstaaten wie Schweden, Finnland, Dänemark, Österreich, und Teile Italiens gilt der BHV1-Freiheitsstatus ebenso wie für Norwegen und die Schweiz.
Für alle Landwirte, Tierärzte, Viehhändler und Wirtschaftspartner gilt: Biosicherheitsmaßnahmen und Bestandsuntersuchungen sind weiterhin notwendig. Um den Status als BHV1-freie Region nicht zu gefährden, muss eine Einschleppung des Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV1) in Rinderbestände auch zukünftig verhindert werden.
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