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Schulterschluss zwischen vier Milch-Organisationen

In Mecklenburg Vorpommern haben vier Milch-Organisationen ein "Positionspapier zum Milchmarkt ab 2017" erarbeitet: BV M-V, BDM, MEG Milch Board und Nord MeG. Sie plädieren für Instrumente zur Mengenregulierung, Milchkaufverträge mit Menge, Preis, Qualität und Lieferzeitraum sowie eine Branchenorganisation Milch.

Lesezeit: 3 Minuten

In Mecklenburg Vorpommern haben vier Milch-Organisationen ein "Positionspapier zum Milchmarkt ab 2017" erarbeitet. Mit dabei sind der Bauernverband M-V, das Landesteam M-V des Bundesverbands Deutscher Milchviehhalter, die Milcherzeugergemeinschaft MEG Milch Board und die Dachorganisation für norddeutsche Milcherzeugergemeinschaften Nord MeG. 


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"Ziel ist es, Gemeinsamkeiten, nicht Unterschiede, zwischen den Verbänden herauszustellen. Hier geht es u. a. darum, dass in der EU wirksame Instrumente bereitstehen müssen, wenn es zu Krisen kommt", sagt Silvia Ey vom Bauernverband M-V gegenüber top agrar. Das Papier sei ein Arbeitspapier für die Verbände.


Hier das "Positionspapier zum Milchmarkt ab 2017" im Wortlaut:


Die nach wie vor völlig unzureichenden Milchauszahlungspreise haben die Milchviehhalter in existenzbedrohliche finanzielle Schwierigkeiten gebracht. Eine außergewöhnlich hohe Zahl der Betriebe wurde bereits zur Aufgabe der Milchproduktion gezwungen. Dadurch kam zu einer kleinen Verringerung der Anlieferungsmengen und infolge dessen zu einer Erholung des Milchpreises. Das Hilfsprogramm der EU, womit nicht produzierte Mengen entschädigt werden soll, wurde gut angenommen. Es kam jedoch viel zu spät. Es ist derzeit auch noch nicht absehbar, inwieweit es zur Erholung des Marktes beigetragen hat. Allerdings wurde dadurch der Beweis erbracht, dass solche Maßnahmen relativ unkompliziert durchführbar sind.

 

  • Die Forderung nach Gründung einer Branchenorganisation muss bestehen bleiben.
 

Die Unternehmen der Milchverarbeitung haben kein ausreichendes Interesse an der Neugestaltung der vertraglichen Beziehungen zu den Milcherzeugern. Dadurch verbleibt das Marktrisiko weiterhin fast ausschließlich bei den Landwirten. Vollumfängliche Andienungspflichten und Abnahmegarantien bieten keine ausreichende Planungssicherheit in Bezug auf Milchmengen und Preise.

 

  • Eine flächendeckende Pflicht zum Abschluss schuldrechtlicher Milchkaufverträge, in denen konkrete Angaben zu Mengen, Preisfindungs- und Preisabsicherungsmechanismen, Qualitäten und Laufzeiten festgeschrieben sind, ist daher unerlässlich. Hiervon dürfen auch genossenschaftlich organisierte Verarbeiter und Erzeuger nicht ausgenommen sein.
 

Da sehr hohe Produktmengen in die Intervention geflossen sind, ist zu befürchten, dass der Milchpreis mittelfristig nicht das Niveau erreicht, welches dem Durchschnitt der Betriebe eine Deckung der Kosten ermöglicht. Gleichzeitig hat die Möglichkeit der Intervention ein Absinken des Milchpreises unter 20 Cent/kg größtenteils verhindert. Allerdings kommen die Signale des Marktes dadurch nur verzögert und abgeschwächt bei den Produzenten an, was die Krise zusätzlich verlängert hat.

 

  • Das Instrument der Intervention im Milchsektor ist daher zu reformieren. Die sich derzeit im Lager befindlichen Mengen dürfen den Markt erst erreichen, wenn die beiden erstgenannten Forderungen umgesetzt worden sind.
  • Wir fordern daher eine dauerhafte Erweiterung des Sicherheitsnetzes für zukünftige Marktstörungen. Programme zur freiwilligen einzelbetrieblichen Mengenrückführung gegen Entschädigung - und wenn nötig obligatorische entschädigungslose Mengenbeschränkungen - müssen der EU-Monitoringstelle als dauerhafte Instrumente zur Vermeidung künftiger europaweiter Krisen zur Verfügung stehen.




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