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Starre Vertragsverhältnisse ein Grund für Milchkrisen

Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sieht in den unflexiblen Vertragsverhältnissen zwischen Milcherzeugern und Molkereien eine der Ursachen für die wiederkehrenden Milchkrisen. In den Lieferbeziehungen bestünden Konstrukte, die in einem marktwirtschaftlichen Verhältnis fremd seien, sagte Mundt.

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Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sieht in den unflexiblen Vertragsverhältnissen zwischen Milcherzeugern und Molkereien eine der Ursachen für die wiederkehrenden Milchkrisen. In den Lieferbeziehungen bestünden Konstrukte, die in einem marktwirtschaftlichen Verhältnis fremd seien, sagte Mundt bei der Generalversammlung der Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main (RWZ) in Bonn.


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Der Chef des Kartellamts verwies auf Vereinbarungen zwischen Molkereien und Landwirten, die durch Mengenvorgaben den Unternehmen eine hohe Rechtssicherheit verschaffen würden, ohne jedoch zugleich Preisvorgaben zu machen. Dieses Ungleichgewicht sei zumindest ein Baustein der Milchkrisen, denn die Erzeuger hätten jeden Anreiz, so viel zu produzieren wie es geht. Denn selbst in Zeiten von Überproduktion könne noch ein Deckungsbeitrag erzielt werden.


Mundt unterstrich außerdem die Bedeutung der Genossenschaften. Das Kartellamt bekenne sich zum Genossenschaftswesen und sehe darin ein sehr wertvolles volkswirtschaftliches Instrument. Vor dem Hintergrund von immer größer werdenden Unternehmen, die den Kooperativen als Zulieferer gegenüberstünden, sei das Prinzip gerade in der heutigen Zeit von herausragender Bedeutung. Mundt hob aber zugleich hervor, dass es im Kartellrecht keine grundsätzliche Privilegierung von Genossen gebe. Vorgesehen sei jedoch eine Privilegierung von landwirtschaftlichen Erzeugern und ihrer Vereinigungen.


Die Organisation des Verhältnisses von Genossenschaft und Mitgliedern sei kartellrechtlich eigentlich in fast allen Fällen völlig unproblematisch, sagte Mundt mit Blick auf die durchgeführten Untersuchungen bei genossenschaftlichen Unternehmen.


Was sich jedoch zwischen verschiedenen Unternehmen abspiele, müsse sehr wohl am Kartellrecht gemessen werden. Mundt betonte zudem, dass es kein Recht auf regionale Absprachen gebe. Ein solches ließe sich auch nicht aus dem Genossenschaftsgedanken ableiten. „Wenn sich Genossenschaften über Vertriebsgebiete absprechen, stellt sich natürlich schnell die Frage, ob das eigentlich zum Wohl der Landwirte ist“, sagte Mundt. Der Verdacht liege nahe, dass eher Preise und Gewinne optimiert werden sollten, was dann zwangsläufig zu Lasten der Abnehmer gehe.

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