Das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) hat im Zuge des Abstimmungsprozesses zur verpflichtenden Eigenkontrolle in der Nutztierhaltung auf Tiergerechtheit eine Broschüre veröffentlicht. Hintergrund ist, dass Tierhalter laut Tierschutzgesetz dazu verpflichtet sind, geeignete tierbezogene Merkmale zu erheben und zu bewerten.
In dieser Veröffentlichung werden 18 Indikatorensysteme, die zur Bewertung von Aspekten der Tiergerechtheit für Rinder, Schweine bzw. Geflügel für verschiedene Einsatzzwecke entwickelt wurden, systematisch beschrieben.hat eine Broschüre für die Eigenkontrolle der Tierhalter in Deutschland veröffentlicht. Tierhalter sind laut Tierschutzgesetz dazu verpflichtet, geeignete tierbezogene Merkmale zu erheben und zu bewerten. Das KTBL stellt 18 verschiedene Indikatorensysteme zur Bewertung der Tiergerechtheit für Rinder, Schweine und Geflügel vor.
Das „Welfare Quality Assessment Protocol“ für Milchkühe und Mastrinder ist eines der Indikatorensysteme. Geschulte und zertifizierte Personen bewerten Kriterien wie Körperkondition, Sauberkeit der Tiere oder Mortalität auf einer Skala von 0 (am schlechtesten) bis 100 (am besten). Der Zeitaufwand für die Datenerhebung betrage bei Milchviehbetrieben mit 120 Tieren durchschnittlich sieben Stunden, bei 300 Mastrindern etwa sechs Stunden.
Das KTL hat 27 Kriterien einer tierverträglichen/ -gerechten Landwirtschaft zusammengefasst. Sie bewerten beispielsweise die Lebensleistung, Eutergesundheit und Lahmheiten von Milchrindern. Indikatoren für Kälber, Mastrinder, Schweine und Geflügel sind zur Zeit noch nicht vorhanden, sollen aber stufenweise entwickelt werden.
Das DLG-Merkblatt 381 „Das Tier im Blick-Milchkühe“ beschäftigt sich mit der Frage, wie sich die Haltungsumwelt und das Management auf das Verhalten von Tieren auswirken. Liegeboxennutzung, Schrittlänge oder Wiederkauen werden ausschließlich mit „trifft zu“ oder „trifft nicht zu“ beurteilt. Die ausgefüllte Checkliste stellt das schriftliche Ergebnisprotokoll dar, die Daten müssen nicht zusätzlich verrechnet oder ausgewertet werden.