Der französische Abgeordnete Michel Dantin hat im EU-Parlament Vorschläge zur Reform der Milchmarkt-Ordnung vorgelegt, die für Gesprächsstoff in der Branche sorgen dürften. Zum Beispiel optionale Drossel-Programme und Ausnahmen für Genossenschaftsmolkereien.
Das dürfte Diskussionen geben: Der französische Abgeordnete Michel Dantin hat im EU-Parlament Vorschläge zur Reform der Milchmarkt-Ordnung vorgelegt, die für Gesprächsstoff in der Branche sorgen dürften. Viele Sonderregelungen zur Milch sollen dabei in die allgemeinen Regelungen einfließen.
Wie top agrar aus gut informierten Kreisen erfahren hat, schlägt Dantin u.a. vor:
Neue „Verhandlungsorganisationen“ ergänzen die alten zugelassenen Erzeugerorganisationen (§152a). Es gilt eine neue Höchstgrenze von 45% der nationalen Milchmenge. Vorher waren es 33%.
Die Ausnahmeregelung für Genossenschaften (Ankauf ohne Vertrag, im alten §148) bleibt erhalten. Sie ist jetzt im §168 geregelt.
Milchmengenreduktionsprogramme sollen als optionaler Standard in die Verordnung einfließen. Bisher waren sie eine einmalige Sonderregelung.
Die Vertragsklausel „value sharing“ kann optional aufgenommen werden. Sie ermöglicht großen Verhandlungsorganisationen, dass Gewinne in der Kette allen Kettenmitgliedern in Form des Milchgeldes zustehen.
Anerkannte Organisationen sollen Ausnahmen bei der Kommission vom EU-Wettbewerbsrecht beantragen können (neuer Art. 209).
Die übrig gebliebenen Milchpaketlösungen werden verlängert.
Vor dem 30. Juni 2018 soll die Kommission einen Bericht zu unfairen Handelspraktiken vorlegen.
Was im Detial hinter den Vorschlägen steht, ist derzeit noch unklar. Dantin hatte in der Vergangenheit schon mehrmals Vorschläge geliefert, die zu Diskussionen geführt haben. Unklar ist, ob die Kommission seine Ideen diesmal aufgreifen wird. Dantin beruft sich bei seinen Vorschlägen auf die Umsetzung der Bemerkungen der Agricultural Market Task Force (AMTF)-Gruppe.
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Das dürfte Diskussionen geben: Der französische Abgeordnete Michel Dantin hat im EU-Parlament Vorschläge zur Reform der Milchmarkt-Ordnung vorgelegt, die für Gesprächsstoff in der Branche sorgen dürften. Viele Sonderregelungen zur Milch sollen dabei in die allgemeinen Regelungen einfließen.
Wie top agrar aus gut informierten Kreisen erfahren hat, schlägt Dantin u.a. vor:
Neue „Verhandlungsorganisationen“ ergänzen die alten zugelassenen Erzeugerorganisationen (§152a). Es gilt eine neue Höchstgrenze von 45% der nationalen Milchmenge. Vorher waren es 33%.
Die Ausnahmeregelung für Genossenschaften (Ankauf ohne Vertrag, im alten §148) bleibt erhalten. Sie ist jetzt im §168 geregelt.
Milchmengenreduktionsprogramme sollen als optionaler Standard in die Verordnung einfließen. Bisher waren sie eine einmalige Sonderregelung.
Die Vertragsklausel „value sharing“ kann optional aufgenommen werden. Sie ermöglicht großen Verhandlungsorganisationen, dass Gewinne in der Kette allen Kettenmitgliedern in Form des Milchgeldes zustehen.
Anerkannte Organisationen sollen Ausnahmen bei der Kommission vom EU-Wettbewerbsrecht beantragen können (neuer Art. 209).
Die übrig gebliebenen Milchpaketlösungen werden verlängert.
Vor dem 30. Juni 2018 soll die Kommission einen Bericht zu unfairen Handelspraktiken vorlegen.
Was im Detial hinter den Vorschlägen steht, ist derzeit noch unklar. Dantin hatte in der Vergangenheit schon mehrmals Vorschläge geliefert, die zu Diskussionen geführt haben. Unklar ist, ob die Kommission seine Ideen diesmal aufgreifen wird. Dantin beruft sich bei seinen Vorschlägen auf die Umsetzung der Bemerkungen der Agricultural Market Task Force (AMTF)-Gruppe.