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Bundestierärztekammer wehrt sich gegen „Spiegel-Beitrag“

Im Zusammenhang mit der Diskussion um den Einsatz von Antibiotika in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung hat die Bundestierärztekammer (BTK) vor pauschalen Schuldzuweisungen gewarnt.

Lesezeit: 2 Minuten

Im Zusammenhang mit der Diskussion um den Einsatz von Antibiotika in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung hat die Bundestierärztekammer (BTK) vor pauschalen Schuldzuweisungen gewarnt. Mit Bezug auf einen im Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ erschienenen Artikel stellte die BTK vergangene Woche in Berlin klar: Die zunehmende Resistenzbildung von Keimen gegenüber Antibiotika bereite der Tierärzteschaft seit Jahren Sorgen. Die Ursachen seien sicherlich vielfältig und keinesfalls allein in der Tierhaltung oder bei „geldgierigen Tierärzten“ zu suchen. Sie distanziere sich darum entschieden von Aussagen wie „Tierärzte geben Antibiotika ohne Untersuchung ab und werden nicht kontrolliert“. BTK-Präsident Prof. Theo Mantel betonte, anders als im Spiegel-Artikel dargestellt, seien Tierärzte an die äußerst strengen Vorschriften des Arzneimittelgesetzes gebunden. Die Abgabe von Arzneimitteln sei Teil der Behandlung. Leider gebe es in der Tierärzteschaft, wie in jeder Berufsgruppe, schwarze Schafe, die keinesfalls gedeckt werden sollten. Doch sei es auch anmaßend, der überwältigenden Mehrheit der ordnungsgemäß arbeitenden Tierärzte zu Unrecht rechtswidriges Handeln zu unterstellen.


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Fakt sei vielmehr, dass es zahlreiche Initiativen und Vorschläge aus der Tierärzteschaft gebe, um die Wirksamkeit der Mittel zu erhalten und den Antibiotikaverbrauch zu minimieren. Bereits im Jahr 2000 seien die „Leitlinien für den sorgfältigen Umgang mit antibakteriell wirksamen Tierarzneimitteln" herausgegeben worden, die 2010 intensiv überarbeitet worden seien. Einen Schritt weiter in Richtung Transparenz im Arzneimittelverkehr gehe das „Konzept zur Erfassung und Regulierung des Arzneimitteleinsatzes in der Nutztierhaltung“, das kürzlich einstimmig verabschiedet worden sei. Kernpunkt dieses Konzeptes sei es, die schon jetzt getrennt erfassten Daten zum verordnenden Tierarzt, zum behandelten Tierbestand und zu den abgegebenen Arzneimitteln automatisch zusammenzuführen. (AgE)

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