Die EU-Kommission hat der Änderung der Schätzungsformeln für die Klassifizierung von Schlachtschweinen in Deutschland in der vergangenen Woche zugestimmt. Nun muss nur noch das deutsche Vieh- und Fleischgesetz angepasst werden. Parallel dazu arbeiten die Schlachtunternehmen aber bereits an neuen Masken für die Schlachtabrechnung. Experten erwarten eine Maskenumstellung am ersten Oktoberwochenende.
Damit die Schweineproduzenten beim Maskenwechsel nicht noch einmal von den Schlachtunternehmen überrumpelt werden, fordert die ISN-Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands die Schlachtunternehmen nun auf, die Erzeuger bei den anstehenden Änderungen frühzeitig zu informieren und mit in die Maskenfindung einzubeziehen. Die ISN mahnt, dass die Erzeugerseite und deren Produktionskosten nicht vergessen werden dürfen. Aufgrund der bestehenden Konkurrenzsituation zum Geflügelfleisch sollten die optimalen durchschnittlichen Schlachtgewichte einen Wert von 94 kg nicht überschreiten. Denn bei höheren Schlachtgewichten verschlechtert sich die Futterverwertung überproportional und niedrigere Besatzdichten in der Mast mindern die Wettbewerbsfähigkeit der Schweinefleischerzeugung unverhältnismäßig. Außerdem darf die Abrechnungsmaske aus Sicht der ISN die Schlachtschweinevermarktung nicht zu sehr einengen. Die optimalen Gewichts- und Qualitätsbereiche sollten daher möglichst weit gefasst werden.