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Exporterstattungen für Schweinefleisch

Am morgigen Donnerstag will der zuständige Verwaltungsausschuss der EU über die von der EU-Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel vorgeschlagenen Exportbeihilfen abstimmen.

Lesezeit: 1 Minuten

Die Verordnung soll, wenn alles glatt geht, bereits am Freitag, dem 30. November in Kraft treten, äußerten Kommissionsexperten im Gespräch mit dem Informationsdienst AIZ. Geplant sind Exporterstattungen für Schlachthälften, Teilstücke und Schweinebäuche. Die Ausfuhrbeihilfen sollen die seit Ende Oktober gewährten Beihilfen zur Privaten Lagerhaltung ersetzen. Diese seien zwar auf großes Interesse gestoßen, reichten aber nicht aus, um den Preisverfall am Schweinemarkt und den Anstieg der Futterkosten abzupuffern. Denn ein Kernproblem sei, dass der starke Rückgang des US-Dollars die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Schweinefleischexporteure schwäche, insbesondere gegenüber den Hauptkonkurrenten USA, Kanada und Brasilien.

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