Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

News

ASP: Kleinhaltung von Schweinen jetzt registrieren

Das Landesamt LANUV in NRW bittet alle Hobbyhalter von Schweinen, auch ihre Kleinhaltungen, sofern nicht schon geschehen, jetzt den Veterinärbehörden zu melden und bei der Tierseuchenkasse zu registrieren. Denn auch Kleinhaltungen von Schweinen könnten bei der Verbreitung von Tierseuchen eine besondere Rolle spielen.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Landesamt LANUV in NRW bittet alle Hobbyhalter von Schweinen, auch ihre Kleinhaltungen, sofern nicht schon geschehen, jetzt den Veterinärbehörden zu melden und bei der Tierseuchenkasse zu registrieren.


Das Wichtigste zum Thema Schwein mittwochs per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Denn auch Kleinhaltungen von Schweinen könnten bei der Verbreitung von Tierseuchen eine besondere Rolle spielen. Und das insbesondere deswegen, weil diese Haltungen in der Regel keine Biosicherheitsmaßnahmen, wie z. B. Abschirmung der Schweine von Wildschweinen, durchführen.


Es ist zudem gesetzlich vorgeschrieben (Tiergesundheitsrecht), dass jeder Schweinehalter sich grundsätzlich bei der Tierseuchenkasse registrieren lassen.


Hintergrund


Anfang des Jahres 2014 wurde das Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Polen und Litauen in Wildschweinen nachgewiesen und hat damit die Grenze der Europäischen Union überschritten. In Lettland wurde das Virus im Juni ebenfalls nachgewiesen. Nach den ersten Ausbrüchen erfolgten weitere Nachweise in Hausschweinebeständen und bei Wildschweinen bis zum jetzigen Zeitpunkt.


Aus der qualitativen Risikobewertung des Bundesforschungsinstitutes für Tiergesundheit (FLI) zur Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest nach Deutschland aus Osteuropa von April 2014 geht hervor, dass ein Kontakt mit dem Virus z. B. zu infizierten Wildschweinen in erster Linie bei Freilandhaltungen, besonders in waldnahen Lagen und bei Betrieben mit niedriger Biosicherheit (z.B. Kleinhaltungen) möglich wäre.


Eine Einschleppung dieser hoch ansteckenden und tödlich verlaufenden Krankheit bei Hauschweinen und Wildschweinen soll unbedingt verhindert werden, da das Auftreten der ASP weitreichende Folgen für alle betroffenen Wirtschaftszweige hätte. Sollte eine Einschleppung erfolgen, muss dies möglichst schnell erkannt werden. Daher ist es von größter Bedeutung, dass alle Schweinehaltungen, auch Kleinhaltungen, den Veterinärbehörden bekannt sind.


Vor diesem Hintergrund wird auch darauf hingewiesen, dass die Verfütterung von Speiseabfällen an Schweine verboten ist, da auch diese Träger von Krankheitserregern sein können.

top agrar besser machen. Gemeinsam
Sie sind Schweinehalter oder lesen regelmäßig den top agrar Schweine-Teil und/oder die SUS? Dann nehmen Sie an einem kurzen Nutzerinterview teil.

Die Redaktion empfiehlt

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.