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ASP-Schutz beim Tiertransport: 12 Praktikertipps für Ihren Betrieb

Welche Hygieneregeln Sie beachten müssen, damit die Afrikanische Schweinepest nicht durch Viehtransporter eingeschleppt wird, erläutern Prof. Dr. Marc Boelhauve und Nicole Geisthardt, FH Südwestfalen, in der aktuellen top agrar, Spezialprogramm Schwein.

Lesezeit: 5 Minuten

Welche Hygieneregeln Sie beachten müssen, damit die Afrikanische Schweinepest nicht durch Viehtransporter eingeschleppt wird, erläutern Prof. Dr. Marc Boelhauve und Nicole Geisthardt, FH Südwestfalen, in der aktuellen top agrar, Spezialprogramm Schwein.


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1. Zufahrt klar regeln!


Nehmen Sie den Fahrzeugverkehr in Ihrem Betrieb kritisch unter die Lupe und führen Sie klare Regeln ein. Lassen Sie den Viehtransporter am besten erst gar nicht in den sensiblen Weißbereich hinein. Im Idealfall ist diese kritische Zone eingezäunt. Ist das nicht möglich, sollten Sie die Zufahrten durch Hinweisschilder kennzeichnen. Verladerampe, Futtersilos, Kadaverlager und Güllesilos sollten in jedem Fall von Außen erreichbar sein.



2. Kleidung checken


Nehmen Sie den Fahrer des Tiertransporters in Empfang und achten Sie auf seine Kleidung. Hat er die Arbeitskleidung bereits an? Wenn ja: In welchem Zustand sind Stiefel und Overall? Entscheiden Sie anhand der Sauberkeit, ob Sie dem Fahrer betriebseigene, saubere Kleidung, Stiefel und Handschuhe zur Verfügung stellen. Optimal eignen sich auch Einwegoveralls.



3. Transporter sauber?


Werfen Sie dann einen Blick in das Innere des Viehtransporters. Kommt er gereinigt auf Ihren Hof? Kritische Ecken sind die Decke des Fahrzeugs, Lüftungsöffnungen, Scharniere, Aufkantungen, die Unterseiten der Zwischenwände, Gitterstäbe und Treibehilfen. Ist alles sauber, oder sind Schmutzreste erkennbar? Machen Sie im Zweifelsfall den Wischtest mit einem frischen Zellstofftuch (Zewa). Bleibt das Tuch sauber?



4. Kontrollbuch prüfen


Das Desinfizieren lässt sich nicht so leicht prüfen, zumindest nicht mit bloßem Auge. Für längere Tiertransporte über 50km Entfernung müssen für Zugmaschine und Anhänger separate Desinfektions-​Kontrollbücher geführt werden. Lassen Sie sich die Bücher zeigen! Sie enthalten Angaben zum Datum des Tiertransportes und zur Art der beförderten Tiere. Außerdem muss eingetragen sein, wann und wo das Fahrzeug gereinigt wurde und welches Desinfektionsmittel in welcher Konzentration verwendet wurde.



5. Nur bis zur Rampe!


Im Idealfall erfolgt die Übergabe der Schweine an der Verladerampe. Hier endet der Aufenthaltsbereich des Fahrers. Er hat aus seuchenhygienischen Gründen weder im Treibegang noch im Stall etwas zu suchen. Sind Sie auf die Mithilfe des Fahrers angewiesen, sollten Sie ihn zumindest vor Betreten des Treibeganges mit betriebseigener Schutzkleidung, Stiefeln und Handschuhen ausstatten. Auf der dem Betrieb zugewandten Seite der Verladerampe darf er zudem nur betriebseigene Treibehilfen verwenden.



6. Wartebuchten erleichtern die Vorbereitung


Zeit ist Geld, deshalb muss das Verladen schnell über die Bühne gehen. Daher ist die Versuchung groß, den Fahrer zum Sortieren und Treiben mit in den Stall zu nehmen. Das ist jedoch gefährlich! Besser ist es, kurz vor der Verladerampe Wartebuchten einzurichten. So können die Tiere rechtzeitig aussortiert werden. Die Buchten sollten unterteilbar sein, damit es nicht zu viele Rangkämpfe während des Wartens auf den Viehtransporteur gibt.



7. Treibewege reinigen


Reinigen und desinfizieren Sie nach dem Verladen der Schweine die Verladerampe, die Wartebuchten und alle Treibewege gründlich. Vergessen Sie dabei auch die Viehwaage, die Treibebretter und -paddel nicht, die Sie zum Verladen benutzt haben!



8. Eigener Transporter


Auch eigene Viehtransportfahrzeuge müssen sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden. Der Waschplatz sollte möglichst durch ein Dach vor Witterungseinflüssen wie Wind, Sonne oder Regen geschützt sein. Noch besser ist eine Halle. Bei einigen Reinigungsmitteln muss das Waschwasser aufgefangen und in die Gülle geleitet werden. Wichtig: Der Waschplatz sollte sich nicht unmittelbar neben einem belegten Stall befinden.


9. Von außen nach innen


Gehen Sie bei der Reinigung systematisch vor. Zunächst wird das Fahrzeug besenrein gekehrt. Öffnen Sie dann die Abläufe und weichen Sie alle Flächen mit reichlich (möglichst warmem) Wasser ein. Fügen Sie dann ein Reinigungsmittel zu. Bewährt hat sich Schaum, denn der haftet länger auf senkrechten Flächen und kann daher besser einwirken. Nach der empfohlenen Einweichzeit spülen Sie den Reiniger ab. Arbeiten Sie sich dabei von außen nach innen, von oben nach unten und von vorn, d.h. von der Zugmaschine aus, nach hinten vor.



10. Von oben nach unten


Innen bearbeiten Sie zunächst die schmutzigste Fläche, den Boden, dann die Decke, die Frontpartie des Fahrzeugs, anschließend die Seiten- dann die Zwischenwände, bevor Sie sich nochmals dem Boden und dann der Rampe zuwenden. Anschließend bearbeiten Sie besonders verschmutzte Flächen in der gleichen Reihenfolge noch einmal mit dem Hochdruckreiniger. Achten Sie dabei besonders auf die Unterseiten der Trennwände, auf Lüftungsschlitze, Vertiefungen und Scharniere! Und ganz wichtig: Reinigen Sie zum Schluss auch die eigenen Stiefel!



11. Sorgsam desinfizieren


Zum Desinfizieren sollten die Flächen möglichst abgetrocknet sein, damit das Desinfektionsmittel nicht verdünnt wird. Verwenden Sie zum Desinfizieren möglichst nur geeignete Mittel aus der DVG-Liste, das heißt Mittel, die von der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft in der Tierhaltung für den jeweiligen Einsatzzweck geprüft wurden. Die aktuelle Liste finden Sie auf der Homepage der DVG unter ​www.desinfektion-dvg.de



12. Konzentration beachten


Achten Sie auf die in der DVG-Liste angegebene Temperatur (z.B. 10°C), bei der das Mittel getestet wurde, die Einwirkzeit und die Gebrauchskonzentration in Volumenprozent. Zur Fahrzeugdesinfektion gegen Bakterien gelten die Konzentrationsangaben in Spalte 4a (spezielle Desinfektion) bzw. 4b (vorbeugend) der DVG-Liste und gegen Viren die in Spalte 7a bzw. 7b. Für die Desinfektion gegen ASP sind laut Desinfektionsrichtlinie die Angaben in Spalte 7b maßgeblich.


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