Nach dem Jahreswechsel werden wieder die Meldungen an die staatliche Antibiotika-Datenbank fällig. Spätestens bis zum 14. Januar 2016 müssen alle Schweinehalter mit mehr als 250 Mastferkeln (Absetzen bis 30 kg LG) bzw. 250 Mastschweinen (> 30 kg LG) den Antibiotikaverbrauch und die Bestandsveränderungen für das zweite Kalenderhalbjahr 2015 an die staatliche HIT-Datenbank melden.
Wenn Sie Ihren Tierarzt oder QS mit der Übermittlung des Antibiotikaverbrauchs beauftragt haben, müssen Sie außerdem auch an die Tierhalterversicherung denken. Auch die muss spätestens bis zum 14. Januar ausgefüllt und unterschrieben bei der zuständigen Behörde bzw. Stelle eingegangen sein. In NRW ist seit dem 1. Juli 2015 dafür als Dienstleister die AFC Public Services GmbH in Bonn zuständig. Sie erreichen die AFC unter der Faxnummer 0228/98579–79.
Schweinehalter, die im ersten Kalenderhalbjahr 2015 die Kennzahl 2 überschritten haben, müssen der zuständigen Behörde zudem spätestens bis zum 31. Januar einen schriftlichen Maßnahmenplan vorlegen. Einige Veterinärämter haben bereits angedeutet, dass die Schonzeit allmählich vorbei sei. Falschmelder bzw. Landwirte, die trotz Erinnerung ihre Maßnahmenpläne zu spät oder gar nicht einreichen, müssen mit einem Bußgeldverfahren rechnen.
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