Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

News

Antibiotika-Reduktion: Verordnung erläutert wichtige Details

Einzelheiten zur weiteren Handhabung der in den Betrieben gemäß der Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) ermittelten Daten zum Antibiotikaeinsatz enthält die Verordnung zum Erlass und zur Änderung tierarzneimittelrechtlicher Verordnungen, die das Bundeslandwirtschaftsministerium jetzt dem Bundesrat zugeleitet hat.

Lesezeit: 2 Minuten

Einzelheiten zur weiteren Handhabung der in den Betrieben gemäß der Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) ermittelten Daten zum Antibiotikaeinsatz enthält die Verordnung zum Erlass und zur Änderung tierarzneimittelrechtlicher Verordnungen, die das Bundeslandwirtschaftsministerium jetzt dem Bundesrat zugeleitet hat. Festgelegt werden das Berechnungsverfahren der bundesweiten Kennzahl der Therapiehäufigkeit sowie Details zum vorgeschriebenen Antibiotikaminimierungsplans des Tierhalters.


Das Wichtigste zum Thema Schwein mittwochs per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Die Novelle des AMG schreibt bekanntlich vor, dass Tierhalter halbjährlich Daten zum Antibiotikaeinsatz erfassen und der zuständigen Veterinärbehörde übermitteln müssen. Die Behörde errechnet daraus die betriebliche halbjährliche Therapiehäufigkeit. Der Tierhalter muss das für seinen Hof ermittelte Ergebnis in eigenen Unterlagen aufzeichnen und mit den bundesweit ermittelten Kennzahlen vergleichen. Überschreitet er den Vergleichswert, ist er verpflichtet, mit dem Tierarzt die Gründe für den umfangreichen Antibiotikaeinsatz zu analysieren.


Bei einem deutlich erhöhten Antibiotikaeinsatz muss den zuständigen Stellen innerhalb von zwei Monaten ein schriftlicher Reduktionsplan übermittelt werden. Der schriftliche Plan muss laut Verordnung Gründe benennen, die zur Überschreitung der Kennzahl geführt haben. Gefragt sind Angaben zum Krankheitsgeschehen sowie zu bestehenden Vorsorgemaßnahmen. Enthalten sein müssen auch das Ergebnis der tierärztlichen Beratungen sowie Einzelheiten zu den Maßnahmen, die zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes ergriffen werden sollen.

top agrar besser machen. Gemeinsam
Sie sind Schweinehalter oder lesen regelmäßig den top agrar Schweine-Teil und/oder die SUS? Dann nehmen Sie an einem kurzen Nutzerinterview teil.

Die Redaktion empfiehlt

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.