Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat am Freitag die neuen Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit für das 2. Halbjahr 2016 vorgelegt. Im Vergleich zur ersten Jahreshälfte ist bei Ferkeln ein weiterer Rückgang des Antibiotikaverbrauchs zu beobachten. Bei Mastschweinen blieben die Werte stabil.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat am vergangenen Freitag die neuen Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit für das zweite Halbjahr 2016 vorgelegt. Im Vergleich zur ersten Jahreshälfte ist bei Ferkeln und Puten ein weiterer Rückgang des Antibiotikaverbrauchs zu beobachten. Bei Mastschweinen blieben die Werte stabil, ebenso wie bei Mastrindern und Mastkälbern. Lediglich bei Masthähnchen hat sich die Therapiehäufigkeit im Vergleich zum ersten Halbjahr 2016 etwas erhöht.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt sieht in den Ergebnissen eine Bestätigung der bisherigen Arbeit: "Die Bilanz der bisherigen fünf Erfassungsperioden zeigt: Wir haben ein erfolgreiches Konzept geschaffen, um den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung konsequent zu erfassen und zu senken." Schmidt kündigte gleichzeitig an, weiter intensiv daran zu arbeiten, den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung zu verringern. Zum Beispiel werde die EU-Tierarzneimittelnovelle gerade aktualisiert.
Den grünen Landwirtschaftsministern bzw. -senatoren in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, NRW, Hessen, Bremen und Berlin indes gehen die bisherigen Anstrengungen nicht weit genug. Im Rahmen der Agrarministerkonferenz in Hannover forderten sie letzte Woche darüber hinaus, dass Antibiotika mit besonderer Bedeutung für den Humanbereich, sogenannte Reserveantibiotika, in der Tiermast grundsätzlich verboten werden sollten.
Sie setzen sich zudem dafür ein, dass das Erstellen eines Antibiogramms bei der Behandlung mit Antibiotika zur Regel gemacht werden müsse und es künftig keine Mengenrabatte bei der Abgabe von Antibiotika an Tierärzte mehr geben dürfe.
Darüber hinaus plädieren die grünen Landwirtschaftsminister dafür, dass das Arzneimittelgesetz noch vor der geplanten Evaluierung im Jahr 2019 überarbeitet werde. Sie fordern, die verpflichtende Nullmeldung einzuführen. Außerdem müsse die Antibiotikaerfassung auf Zucht- und Elterntiere, Milchvieh mit Nachzucht und Aquakulturen erweitert werden. Und die zeitlichen Abläufe im Rahmen der Antibiotikameldungen müssten deutlich gestrafft werden.
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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat am vergangenen Freitag die neuen Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit für das zweite Halbjahr 2016 vorgelegt. Im Vergleich zur ersten Jahreshälfte ist bei Ferkeln und Puten ein weiterer Rückgang des Antibiotikaverbrauchs zu beobachten. Bei Mastschweinen blieben die Werte stabil, ebenso wie bei Mastrindern und Mastkälbern. Lediglich bei Masthähnchen hat sich die Therapiehäufigkeit im Vergleich zum ersten Halbjahr 2016 etwas erhöht.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt sieht in den Ergebnissen eine Bestätigung der bisherigen Arbeit: "Die Bilanz der bisherigen fünf Erfassungsperioden zeigt: Wir haben ein erfolgreiches Konzept geschaffen, um den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung konsequent zu erfassen und zu senken." Schmidt kündigte gleichzeitig an, weiter intensiv daran zu arbeiten, den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung zu verringern. Zum Beispiel werde die EU-Tierarzneimittelnovelle gerade aktualisiert.
Den grünen Landwirtschaftsministern bzw. -senatoren in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, NRW, Hessen, Bremen und Berlin indes gehen die bisherigen Anstrengungen nicht weit genug. Im Rahmen der Agrarministerkonferenz in Hannover forderten sie letzte Woche darüber hinaus, dass Antibiotika mit besonderer Bedeutung für den Humanbereich, sogenannte Reserveantibiotika, in der Tiermast grundsätzlich verboten werden sollten.
Sie setzen sich zudem dafür ein, dass das Erstellen eines Antibiogramms bei der Behandlung mit Antibiotika zur Regel gemacht werden müsse und es künftig keine Mengenrabatte bei der Abgabe von Antibiotika an Tierärzte mehr geben dürfe.
Darüber hinaus plädieren die grünen Landwirtschaftsminister dafür, dass das Arzneimittelgesetz noch vor der geplanten Evaluierung im Jahr 2019 überarbeitet werde. Sie fordern, die verpflichtende Nullmeldung einzuführen. Außerdem müsse die Antibiotikaerfassung auf Zucht- und Elterntiere, Milchvieh mit Nachzucht und Aquakulturen erweitert werden. Und die zeitlichen Abläufe im Rahmen der Antibiotikameldungen müssten deutlich gestrafft werden.