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Arzneimitteleinsatz: Bleiben Sie sauber!

Beim Thema Arzneimitteleinsatz schauen die Veterinärämter den Bauern besonders genau auf die Finger. Dr. Wolfgang Hansen, Anwalt für Tierarzneimittelrecht, ermahnte die Landwirte eindringlich, verschreibungspflichtige Tierarzneimittel ausschließlich nach der vom Tierarzt vorgelegten Behandlungsanweisung einzusetzen.

Lesezeit: 2 Minuten

Beim Thema Arzneimitteleinsatz schauen die Veterinärämter den Schweinehaltern besonders genau auf die Finger. In seinem Vortrag „Arzneimitteleinsatz beim Schwein“ beim diesjährigen Fokus Schwein in Löningen ermahnte Dr. Wolfgang Hansen, Rechtsanwalt für Tierarzneimittelrecht, die anwesenden Landwirte eindringlich, verschreibungspflichtige Tierarzneimittel ausschließlich nach der vom Tierarzt vorgelegten Behandlungsanweisung einzusetzen. „Bewahren Sie Arzneimittel auch nur für die Dauer der Behandlung auf und niemals auf Vorrat“, so Hansen weiter.


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Auch auf das Thema Restmengen ging der Experte ein. Diese dürften nicht einfach bei nächster Gelegenheit angewendet werden, dafür müsse eine tierärztliche Anweisung vorliegen, schilderte der Fachmann die gültige Rechtslage. „Der Einsatz von Restmengen wird spätestens dann zum Problem, wenn im Schlachthof Rückstände eines Medikamentes gefunden werden. Das führt zur Überprüfung der gesamten Unterlagen und wird dann eine unsachgemäße Anwendung oder Unterschreitung der Wartezeit festgestellt, handelt es sich um eine Straftat“, warnte Hansen. Er riet den Landwirten dazu, sich im Zweifel immer alles schriftlich vom Tierarzt geben zu lassen, damit die Beweisführung sichergestellt ist.


Besonderes Augenmerk gelte inzwischen den Antibiotika, denn diese stehen derzeit im Fokus der Überwachungsbehörden. Landwirte sollten die Dokumentation der Behandlungsmaßnahmen nicht auf die lange Bank schieben. „Wenn Sie auffällig werden, stellt Ihnen das Veterinäramt den Betrieb auf den Kopf. Und das kann sehr unangenehm für Sie werden“, warnte Hansen die Zuhörer.

 

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