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Stalleinbruch: BGH-Urteil kein Freibrief

Die Bundesregierung sieht in dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Weiterverbreitung heimlich entstandener Filmaufnahmen in Tierställen keinen Freibrief für die Presse zur Veröffentlichung rechtswidrig hergestellter Dokumentationen. Das hat der Parlamentarische Staatssekretär Michael Stübgen jetzt klargestellt.

Lesezeit: 1 Minuten

Die Bundesregierung sieht in dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Weiterverbreitung heimlich entstandener Filmaufnahmen in Tierställen keinen Freibrief für die Presse zur Veröffentlichung rechtswidrig hergestellter Dokumentationen. Das hat der Parlamentarische Staatssekretär vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Michael Stübgen, im Deutschen Bundestages klargestellt.

 

Stübgen wies in einer Fragestunde in der vergangenen Woche darauf hin, dass nach der Entscheidung der Karlsruher Richter in jedem Einzelfall eine Güterabwägung vorzunehmen sei. Dabei müssten die grundrechtlich garantierte Pressefreiheit und das Informationsinteresse der Öffentlichkeit auf der einen mit dem Grundrecht des Unternehmers an der Wahrung seines Persönlichkeitsrechts sowie seiner Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse auf der anderen Seite abgewogen werden.

 

Der Staatssekretär bekräftigte zugleich den Willen der Koalition, Einbrüche in Tierställe künftig als Straftatbestand zu ahnden. Die Bundesregierung werde dazu „in absehbarer Zeit“ einen Rechtssetzungsvorschlag machen, kündigte Stübgen an.

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