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BMEL warnt vorm Verschleppen der Schweinepest

Die jüngsten Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Polen bereiten auch den Experten im Bonner Landwirtschaftsministerium große Sorgen. Sie mahnen Tierhalter, Viehhändler und Jäger zu allergrößter Vorsicht.

Lesezeit: 2 Minuten

Die jüngsten Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Polen bereiten auch den Experten im Bonner Landwirtschaftsministerium große Sorgen. Zuletzt kam es Anfang August in der polnischen Gemeinde Wysokie Mazowieckie zu einem erneuten Ausbruch. Die Gemeinde liegt 50 km westlich von allen bisher aus Polen gemeldeten Fällen.

 

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft nimmt diesen jüngsten Ausbruch zum Anlass, Verbraucher, Tierhalter, Viehhändler und Jäger auf Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung der Seuche hinzuweisen: Die ASP kann über große Distanzen durch Menschen verschleppt werden – insbesondere dann, wenn Erzeugnisse  von infizierten Haus- oder Wildschweinen unachtsam entsorgt werden, z. B. auf Autobahnparkplätzen oder Picknickplätzen. Hausschweine und Wildschweine dürfen auf keinen Fall mit Küchenabfällen gefüttert werden. Das ist wegen der Infektionsgefahr ausdrücklich verboten. Für Jäger gilt: Reste von Schweinen, Wildschweinen oder Erzeugnissen mit Schweinefleisch dürfen auch nicht im Wald zum Anlocken von Wildschweinen oder anderen Tieren verwendet werden.

 

Auch Tierhalter und Viehhändler sollten sich beim Umgang mit Schweinen der wachsenden Gefahr einer Verschleppung der ASP bewusst sein und Vorsichtsmaßnahmen einhalten. Dazu zählen insbesondere einfache Biosicherheitsmaßnahmen wie der Zukauf von Schweinen aus Beständen mit einem gesicherten Tiergesundheitsstatus, die Abschottung des Bestandes und der Futterlager (Fahrsilos auf dem Feld) gegenüber Wildschweinen sowie die konsequente Reinigung und Desinfektion von Fahrzeugen unmittelbar nach jedem Transport.

 

An der Afrikanischen Schweinepest können sowohl Haus- als auch Wildschweine erkranken. Sie verenden zu fast 100 Prozent an der Virusinfektion, da eine Therapie oder Impfung nicht möglich ist. Die Bekämpfung bei Hausschweinen erfolgt durch Keulen der betroffenen Bestände und durch weitreichende Sperrmaßnahmen. Die Verluste für die Schweinehalter und die nachgelagerten Wirtschaftszweige sind erheblich, weil die Sperrmaßnahmen zu langfristigen Handelsverboten führen. Exportverbote können von Drittländern für lange Zeit, sogar über Jahre, ausgesprochen werden. Sie werden erst aufgehoben, wenn auch die Wildschweinpopulation nachweislich wieder frei von ASP ist.

 

Die Bekämpfung der ASP beim Wildschwein gestaltet sich schwierig, da letztlich nur geeignete jagdliche Maßnahmen zur Ausdünnung der Population zur Verfügung stehen. Eine orale Immunisierung der Wildschweine, wie dies in der Vergangenheit bei der Klassischen Schweinepest bei Wildschweinen mit Erfolg durchgeführt wurde, ist leider nicht möglich.

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