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Bauernverband: Novelle der TA-Luft ist praxisfremd

Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisiert die geplanten Änderungen bei der TA-Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft). Die Vorgaben für die Novelle der TA-Luft bei Stallbauten sind in weiten Teilen praxisfremd.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisiert die geplanten Änderungen bei der TA-Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft). Die Vorgaben für Stallbauten sind in weiten Teilen praxisfremd. Sie behindern die Weiterentwicklung der Tierhaltung in Deutschland massiv, betont der DBV angesichts der Vorschläge des Bundesumweltministeriums (BMUB) zur Novelle der TA Luft. 


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Nachdem die Vorschläge des BMUB in mehreren Fachgesprächen über ein Jahr intensiv diskutiert wurden, sollen sie nun innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden. Bislang sind nach Meinung des DBV jedoch keine deutlichen Verbesserungen im Sinne einer verhältnismäßigen und praxistauglichen Umsetzung zu erkennen. Völlig unverständlich sei, so der DBV, dass mit den BMUB-Vorschlägen Verbesserungen im Hinblick auf den Emissionsschutz und beim Tierwohl ausgebremst werden. Es besteht die Gefahr, dass für Höfe in der Nähe von Schutzgebieten oder zur Wohnbebauung selbst dann keine Änderungs- oder Modernisierungsgenehmigung im Sinne des Emissionsschutzes oder zur Steigerung des Tierwohls möglich ist, wenn eine nennenswerte Reduzierung der Emissionen erfolgt.

 

Mit Nachdruck kritisiert der DBV die Forderung des BMUB zur Nachrüstung von bestehenden Stallanlagen mit Abluftreinigungsanlagen und die Vorschrift, vorhandene Güllebehälter innerhalb von wenigen Jahren mit Betondeckeln abzudecken. Diese Vorgaben kommen einer staatlich verordneten Stilllegung von Stallanlagen oder Güllebehältern gleich, kritisierte der DBV. 


Nach Auffassung des DBV ist es auch nicht akzeptabel, europäische Vorgaben für die Tierhaltung national drastisch zu verschärfen. So will das BMUB nach Aussage des DBV über die europäischen Vorgaben hinausgehen und kleinere Tierbestände ebenfalls zur Umsetzung verpflichten.


 

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