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Bundesregierung erwartet Zulassung von Isofluran

Die Bundesregierung geht davon aus, dass das Zulassungsverfahren für Isofluran innerhalb eines „überschaubaren Zeitraums“ abgeschlossen sein könnte. Ein pharmazeutisches Unternehmen habe Ende des Jahres 2017 die nationale Zulassung für das Inhalationsnarkotikum Isofluran zur Anwendung bei Schweinen beantragt.

Lesezeit: 5 Minuten

Die Bundesregierung geht davon aus, dass das Zulassungsverfahren für Isofluran innerhalb eines „überschaubaren Zeitraums“ abgeschlossen sein könnte. Ein pharmazeutisches Unternehmen habe Ende des Jahres 2017 die nationale Zulassung für das Inhalationsnarkotikum Isofluran zur Anwendung bei Schweinen beantragt.


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Auch das Committee for Medicinal Products for Veterinary Use (CVMP) der Europäischen Arzneimittelagentur empfehle die Aufnahme von Isofluran zur Anwendung bei Schweinen (Ferkel), teilt die Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion mit.


Der nächste Schritt, der bis zu sechs Monate dauern kann, sei die rechtliche Implementierung durch Änderung der Verordnung durch die Europäische Kommission. Diese Zeitdauer sei von den Mitgliedstaaten der EU nicht zu beeinflussen. Die Entscheidung über den Zulassungsantrag durch das in Deutschland für die Zulassung von Tierarzneimitteln zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit könne erst erfolgen, wenn der Kommissionsbeschluss über die Bewertung von Isofluran zur Anwendung beim Schwein vorliegt, heißt es aus Berlin.


Schweizer Bauern haben einige Probleme mit Isoflurannarkose


Seit 2016 bereits gibt es die Isoflurannarkose in der Schweiz. Ein aktueller Erfahrungsbericht belege, dass aufgrund einer unsachgemäßen Anwendung durch den Tierhalter ca. 15 Prozent der unter Isofluran kastrierten Ferkel nur ungenügend betäubt wurden.


Darüber hinaus wurde das zusätzliche Schmerzmittel nicht oder zu spät verabreicht. Außerdem hätten Probleme bei der Wartung und Funktionalität der Narkosegeräte bestanden, so dass amtliche Kontrollen nicht sicherstellen könnten, dass die Narkose korrekt angewandt wird, heißt es in dem Bericht, aus dem die Bundesregierung zitiert.


Aufgrund der hohen Fehlerquellen lehne die Tierärzteschaft in der Schweiz, die für die korrekte Anwendung des Anästhetikums verantwortlich ist, die Anwendung der Allgemeinanästhesie durch den Tierhalter ab, schreibt die Regierung weiter.


Die Schweizer Bundesbehörde gehe davon aus, dass in der Schweiz auch mittelfristig die chirurgische Ferkelkastration mit der Inhalationsanästhesie durchgeführt wird. Aus diesem Grund wollen die Eidgenossen die erkannten Mängel beheben und die Betäubungsmethode weiterentwickeln bzw. optimieren.


Was spricht gegen die Alternative CO2-Narkose?


Derzeit gibt es in Deutschland kein zugelassenes Tierarzneimittel zur Durchführung einer CO2-Narkose. Anders als in den Niederlanden dürfte eine CO2-Narkose in Deutschland zudem nur von Tierärzten durchgeführt werden, stellt die Bundesregierung weiter klar.


Inhalationsnarkosen mit CO2 führten bei verschiedenen Tierarten zu starken Beeinträchtigungen des Herz-Kreislaufsystems sowie weiteren Nebenwirkungen einschließlich Schmerzen. Auch besitze CO2 eine geringe therapeutische Breite (Abstand der Dosierungen, die die erwünschten bzw. toxische Wirkungen induzieren). Insgesamt wertet die Bundesregierung die Inhalationsnarkose mit einem CO2/Sauerstoff-Gemisch als nicht ausreichend sichere und wirksame Narkose bei der Ferkelkastration.


Verbraucher würden Immunokastration mit Improvac nicht ablehnen


Der Bundesregierung liegen übrigens keine Anhaltspunkte dafür vor, dass eine breite Masse der Verbraucher Fleisch von Tieren, bei denen die Immunokastration mit Improvac angewandt wurde, ablehnen. Die aktuelle geringe Marktakzeptanz reflektiert eine Zurückhaltung der Fachleute aus der Branche gegenüber der Immunokastration.


Lokalanästhesie OK, wenn die Schmerzausschaltung gelingt


Das Verfahren der Ferkelkastration unter Lokalanästhesie siegt die Bundesregierung grundsätzlich als mögliche weitere Alternative, neben der Jungebermast, der Immunokastration und der Kastration unter Vollnarkose. Voraussetzung für die Rechtskonformität der chirurgischen Ferkelkastration unter Lokalanästhesie sei ab dem 1. Januar 2019 das Erreichen einer wirksamen Schmerzausschaltung.

 

Nach den bisher vorliegenden wissenschaftlichen Studien werde jedoch bei der Ferkelkastration mit Procain oder Lidocain keine Schmerzausschaltung erreicht, so dass das Verfahren unabhängig davon, ob ein Tierarzt oder ein Tierhalter die Lokalanästhesie durchführt, ab dem 1. Januar 2019 nicht die Vorgaben des Tierschutzgesetzes erfüllen würde.


Insofern wäre eine Änderung des Tierschutzgesetzes erforderlich, mit der von der Anforderung der Schmerzausschaltung bei der chirurgischen Ferkelkastration abgerückt würde, heißt es. Soll die Durchführung der Lokalanästhesie bei der Ferkelkastration wie in Schweden und Dänemark durch geschulte, sachkundige Tierhalter erfolgen, müsste zudem eine Verordnung erlassen werden, in der die Anforderungen geregelt würden, unter denen diese Personen die Lokalanästhesie durchführen dürften (zum Beispiel Anforderungen an Kenntnisse und Fähigkeiten).

 

In Bezug auf Lidocain sei zu berücksichtigen, dass es kein für die Tierart Schwein zugelassenes Tierarzneimittel mit diesem Wirkstoff gibt. Die Anwendung beim Schwein ist daher nur im Rahmen einer arzneimittelrechtlichen Umwidmung unter Einhaltung der im Arzneimittelgesetz geregelten Vorgaben zulässig.


Blick ins Ausland


Nach Kenntnis der Bundesregierung bestehen in Norwegen, Schweden und in der Schweiz bereits seit mehreren Jahren rechtliche Beschränkungen hinsichtlich der betäubungslosen Ferkelkastration. Zuletzt wurde in Dänemark die betäubungslose Ferkelkastration verboten. Hier gilt das Verbot ab dem 1. Januar 2019.

 

Darüber hinaus sei zu berücksichtigen, dass in einigen anderen Mitgliedstaaten zwar keine vergleichbare Rechtslage besteht, in der Praxis aber ebenfalls vollständig oder weitgehend auf die betäubungslose Ferkelkastration verzichtet wird, wie z. B. in Spanien, Portugal, im Vereinigten Königreich, in Irland, Belgien und den Niederlanden, antwortet die Regierung weiter.


Nach Kenntnis der Bundesregierung sind in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union grundsätzlich die Inhalationsanästhesie mit Isofluran, im Rahmen einer den arzneimittelrechtlichen Vorgaben entsprechenden Umwidmung durch den Tierarzt, und die Injektionsanästhesie mit Ketamin und Azaperon als Betäubungsverfahren bei der Ferkelkastration zulässig.


Darüber hinaus wird seit einigen Jahren in Norwegen und Schweden die Lokalanästhesie mit Lidocain und in Dänemark ab dem 1. Januar 2018 die Lokalanästhesie mit Procain durchgeführt. Außerdem ist in den Niederlanden die Inhalationsanästhesie bei der Ferkelkastration mit CO2 zulässig. In der Schweiz werden 98 Prozent der Ferkel bei der chirurgischen Kastration mit dem dort für diese Anwendung zugelassenen Isofluran betäubt.

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