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Bundestierärztekammer fordert Kennzeichnung von Falltieren bei Schweinen

Eine Kennzeichnungspflicht von Falltieren beim Schwein, um eine Rückverfolgung zum Herkunftsbetrieb möglich zu machen, fordert die Bundestierärztekammer (BTK). Eine solche Kennzeichnungspflicht würde es ermöglichen, durch Kontrollen in den Verarbeitungsbetrieben die Herkunft der betroffenen Tiere zu ermitteln.

Lesezeit: 2 Minuten

Eine Kennzeichnungspflicht von Falltieren beim Schwein, um eine Rückverfolgung zum Herkunftsbetrieb möglich zu machen, fordert die Bundestierärztekammer (BTK). Eine solche Kennzeichnungspflicht würde es den Amtstierärzten ermöglichen, durch Kontrollen in den Verarbeitungsbetrieben die Herkunft der betroffenen Tiere zu ermitteln und - wenn nötig -, Verfahren einzuleiten, erklärte BTK-Präsident Dr. Uwe Tiedemann am vergangenen Mittwoch in Berlin.


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Auch die langjährige Forderung der BTK, eine Tiergesundheitsdatenbank, die per Gesetz die Daten der Verarbeitungsbetriebe für tierische Nebenprodukte berücksichtige, einzuführen, um alle relevanten Informationen aus einem Tierbestand zu dokumentieren, wäre ein Schritt in die richtige Richtung.


Tiedemann verwies in dem Zusammenhang auf die Studie „Untersuchungen an verendeten/getöteten Schweinen in Verarbeitungsbetrieben für tierische Nebenprodukte“ von Prof. Elisabeth große Beilage, die in der Tierärzteschaft bereits intensiv diskutiert worden sei. Große Beilage, Fachtierärztin für Schweine, habe in ihrer Studie auf das traurige Schicksal der gefallenen Tiere aufmerksam gemacht.


Bei ihrer Untersuchung in den Verarbeitungsbetrieben für tierische Nebenprodukte in verschiedenen Regionen Deutschlands habe die Fachärztin feststellen können, dass den dort angelieferten Tieren vor ihrem Tod „unnötige Schmerzen und lang anhaltende Leiden“ zugefügt worden seien.


Laut große Beilage sei es wichtig, „die Tierhalter in entsprechenden Aus- und Fortbildungsmaßnahmen theoretisch und vor allem praktisch im angemessenen Umgang mit kranken und verletzten Tieren zu schulen“, so Tiedemann. Damit die Überwachungsbehörden regelmäßige Tierschutzkontrollen in den tierhaltenden Betrieben durchführen könnten, sei eine Personalaufstockung in diesem Bereich dringend notwendig.

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