Der Bau eines neuen Schweinestalls oder die Bestandserweiterung ist in vielen Fällen nur noch möglich, wenn die Abluft aus dem Stall gefiltert wird. In den veredelungsstarken Bundesländern wie z.B. NRW, Niedersachsen und Schleswig-Holstein schreiben die Behörden Filter für große Tierhaltungsanlagen bereits seit mehreren Jahren zwingend vor. In Zukunft könnte die Filterpflicht alle bauwilligen Schweinehalter in Deutschland treffen. Denn derzeit wird die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) überarbeitet, in wenigen Wochen soll der Referentenentwurf vorliegen. Mitte 2017 soll die Novellierung dann endgültig abgeschlossen werden.
Erklärtes Ziel des Gesetzgebers ist es, Abluftfilter für große Tierhaltungsanlagen (sogenannte G-Anlagen entsprechend Anhang 1 der 4. BImSchV, über 2.000 Mastplätze, über 750 Sauenplätze) bundesweit verpflichtendeinzuführen. Die Politik will so Umweltprobleme infolge der Intensivierung der Tierhaltung lösen und die gesellschaftliche Akzeptanz der Tierhaltung steigern, heißt es hierzu. Gleichzeitig sollen die Anforderungen im Hinblick auf die Bioaerosole (Keime und Endotoxine) in der neuen TA-Luft erstmals geregelt werden.
Unter Fachleuten ist die generelle Filterpflicht weiterhin heftig umstritten. Experten mehrerer Landwirtschaftskammern lehnen den Abluftfilter ab, weil er für die Schweinehalter wirtschaftlich nicht tragbar ist und somit aus ihrer Sicht nicht zum „Stand der Technik“ erklärt werden kann. Zum „Stand der Technik“, so heißt es in den Kommentaren zum BImSchG, können nur Verfahren gerechnet werden, die für einen durchschnittlich erfolgreich wirtschaftenden Betrieb tragbar sind. Völlig anderer Meinung sind hingegen Fachleute des Johann Heinrich von Thünen-Instituts, einem Forschungsinstitut des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Sie argumentieren, dass in Deutschland bereits weit über 1.000 Abluftfilter eingebaut sind. Kein Landwirt würde einen Filter bauen, wenn sich dieser nicht rechnet, so die Argumentation der Forscher.
Eine Arbeitsgruppe des KTBL bestätigt jetzt die Zweifel der Kammerexperten. Sowohl für Betriebe mit weniger als 1.000 Mastplätzen als auch für Betriebe mit 1.000 bis 2.000 bzw. über 2.000 Mastplätzen errechnet sich nach Abzug der Kosten für die Abluftreinigung eine negative „Einzelkostenfreie Leistung“ (EKfL)! Sie stellt die Wirtschaftlichkeit eines Produktionsverfahrens unter Berücksichtigung aller direkt zuteilbaren Einzelkosten dar.
Die Experten der Arbeitsgruppe haben ausgerechnet, dass die EKfL pro Mastplatz und Jahr in durchschnittlich erfolgreichen Mastbetrieben durch den Betrieb eines Abluftfilters deutlich ins Minus rutsch. Selbst die 25 % besten Betrieben zehren ihren Gewinn durch den Filter auf.