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Dritte Stufe des Tierwohllabels soll Auslauf ermöglichen

Die Bundesregierung hat die Anforderungen an die drei Stufen für das staatliche Tierwohllabel konkretisiert. Die Eingangsstufe soll „eindeutig über dem gesetzlichen Standard“ liegen, in der Mittelstufe sollen die Betriebe den Tieren „Außenklimareize“ anbieten müssen. In der dritten Stufe wird Auslauf vorausgesetzt.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesregierung hat die Anforderungen an die drei Stufen für das geplante staatliche Tierwohllabel konkretisiert. Die Eingangsstufe soll „eindeutig über dem gesetzlichen Standard“ liegen, in der Mittelstufe sollen die Betriebe den Tieren „Außenklimareize“ anbieten müssen. In der dritten Stufe wird Auslauf vorausgesetzt.


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Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine FDP-Anfrage mitteilt, sollen die Kriterien der Eingangsstufe „eindeutig über dem gesetzlichen Standard“ liegen. Betrieben soll es ermöglicht werden, innerhalb der bestehenden Gebäude am Tierwohllabel und damit ohne Umbaumaßnahmen teilzunehmen.


Voraussetzung ist, dass die Betriebe geforderte Tierwohlmaßnahmen gewährleisten. Genannt werden unter anderem mehr Platz und mehr Beschäftigung für die Tiere sowie regelmäßige Eigenkontrollen und Fortbildungen der Tierhalter. Die Anforderungen sollen von Stufe zu Stufe steigen. In der Mittelstufe sollen die Betriebe den Tieren „Außenklimareize“ anbieten müssen. In der dritten Stufe sollen deutlich mehr Platz und Einstreu sowie Auslauf vorausgesetzt werden.


Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, soll sich das Tierwohlkennzeichen über den Markt finanzieren. Gleichwohl ist eine flankierende staatliche Förderung geplant. Vorgesehen ist, in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) einen neuen Förderbereich „Besonders nachhaltige und tiergerechte Haltungsverfahren“ einzurichten. Über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) sollen Investitionen in entsprechende Stallbauten und -modernisierungen gefördert werden können. Weitere Förderinstrumente werden nach Regierungsangaben derzeit geprüft.


Bekannt geworden ist mittlerweile auch, dass für die Zeichenvergabe das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zuständig sein soll. Die Kontrolle der Einhaltung der Anforderungen soll über private Kontrollstellen erfolgen, die wiederum vom BVL zugelassen und überwacht werden.


Einzelheiten des Tierwohlkennzeichens sollen vom Bundeslandwirtschaftsministerium ohne Zustimmung des Bundesrates in Verordnungen festgelegt werden. Dies gilt für die Kriterien in den jeweiligen Stufen ebenso wie beispielsweise für die Gestaltung des Zeichens, eine mögliche Verbindung des Zeichens mit der Herkunft des Tieres oder Vorgaben für die Kontrollen.

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