Bis etwa Mitte nächsten Jahres will die Europäische Kommission entschieden haben, bei welchen Tierseuchen es künftig noch Regelungen auf EU-Ebene geben soll und welche Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen jeweils gelten sollen. Diesen Zeitplan skizzierte der stellvertretende Referatsleiter Tiergesundheit und Tierschutz in der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der EU-Kommission (SANTE), Dr. Alf-Eckbert Füssel, bei der Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tierzüchter (ADT).
Die Kommission hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) beauftragt, Informationen über 29 Tierseuchen zusammenzustellen, um eine wissenschaftliche Basis für ihre Entscheidungen zu erhalten. Füssel betonte, dass sich die Kommission bei der Erarbeitung der entsprechenden delegierten Rechtsakte nicht nur auf die Gutachten der Behörde stützen werde, sondern in Zusammenarbeit mit den Mitgliedsstaaten auch andere, nicht von den EFSA-Mandaten abgedeckte Gesichtspunkte berücksichtigen werde. Dies gilt laut Füssel zum Beispiel für die Frage, ob die Seuche beim Internationalen Tierseuchenamt (OIE) gelistet ist.