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Empörte Reaktionen auf ARD-Reportage „Deutschlands Ferkelfabriken“

Die halbstündige Sendung „Deutschlands Ferkelfabriken“, die am Montagabend in der ARD ausgestrahlt wurde, löste eine Welle an Reaktionen aus. Wir fassen hier die wichtigsten Stellungnahmen zusammen.

Lesezeit: 4 Minuten

Die halbstündige Sendung „Deutschlands Ferkelfabriken“, die am Montagabend in der ARD ausgestrahlt wurde, löste eine Welle an Reaktionen aus. Wir fassen hier die wichtigsten Stellungnahmen zusammen.


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ISN: Was zu sehen war, ist abschreckend und nicht akzeptabel!


Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) stellte klar, dass insbesondere die im Beitrag gezeigten Bilder zur Nottötung nicht der ordnungsgemäßen Praxis entsprachen. Wenn hier nicht nach Gesetz und Ordnung gehandelt wurde, dann müssen die verantwortlichen Ordnungsbehörden unverzüglich einschreiten und Missstände rigoros abstellen, forderte sie.


Anders als im Beitrag dargestellt sieht die ISN die Bilder aber nicht beispielgebend für die ganze Branche. Es handele sich vielmehr um verschiedene Einzelfälle, die zugegeben erschreckend, aber nicht beispielhaft für alle Sauenhalter sind, so die ISN. Sie kritisierte zudem die Selbstverständlichkeit, mit der im öffentlich-rechtlichen Fernsehen illegale Filmaufnahmen, die durch Einbrüche in Ställe ermöglicht wurden, gezeigt werden.


Kilian Henne, Sauenhalter und Mitglied im Junge ISN-Beraterteam, bezog in einem Kommentar ebenfalls Stellung zur ARD-Reportage, die besonders die dargestellte Routine der Mitarbeiter beim Nottöten von Ferkeln kritisiert hat. Routine und Erfahrung sei wichtig, so Henne, um nicht überlebensfähige(!) Ferkel frühzeitig zu erkennen und von ihrem Leiden zu erlösen. Wenn jedoch – so Henne weiter – routinemäßig und unsachgemäß getötet werde, dann seien dafür Fehler in der Mitarbeiterführung durch den Tierhalter der Grund, nicht aber die Haltungsbedingungen der Tiere.


Hessische und rheinische Landwirte distanzieren sich


Sowohl der Hessische Bauernverband (HBV) als auch der Rheinische Landwirtschaftsverband (RLV) distanzierten sich in eigenen Stellungnahmen von der ARD-Sendung. „Die hessischen Landwirte identifizieren sich nicht mit den gezeigten Bildern und den dort vermittelten Praktiken“, erklärte HBV-Generalsekretär Peter Voss-Fels. „In Hessen werden auch dänische Sauen gehalten, die eine hohe Fruchtbarkeit aufweisen. Jedoch werden gesunde Ferkel in bäuerlichen Familienbetrieben nicht getötet.“


Der RLV stellte klar, dass rheinische Bauern eine enge Verbindung zu ihren Tieren haben und am Wohl der Tiere interessiert seien. Tote Ferkel bringen keinen Gewinn. Daher hätten die rheinischen Bauern ein Interesse daran, möglichst viele Ferkel aufzuziehen und praktizierten Nottötungen auch nur im Ausnahmefall – wie es das Gesetz vorschreibt, so der Verband weiter.


Deutscher Tierschutzbund stellt Strafanzeige


Der Deutsche Tierschutzbund nahm die im ARD-Beitrag gezeigten schweren Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zum Anlass, um Strafanzeige gegen drei Sauenbetriebe zu stellen, u.a. gegen die Straathof GmbH. Der Verband geht davon aus, dass die Ermittlungen rasch aufgenommen werden.


Hinter dem Leid steht für den Tierschutzbund auch eine Systemfrage. „Wenn wir Mindestlöhne gegen Ausbeutung der Arbeitnehmer durchsetzen können, dann muss es auch Mindestpreise für Fleisch geben, um das Ausbeuten der Tiere zu verhindern“, mahnt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.


Bundestierärztekammer fordert Abkehr vom Zuchtziel „große Würfe“


Die Bundestierärztekammer (BTK) fordert in ihrer Stellungnahme einen Stopp der im Beitrag gezeigten tierschutzwidrigen Praxis, überzählige Ferkel zu töten. Sie plädiert deshalb für eine Abkehr vom züchterischen Ziel, große Würfe um jeden Preis zu produzieren. „Vor allem der Einsatz dänischer Sauen hat genetisch zu sogenannten ‘Vielferklern’ geführt, die Sauen werfen viel mehr Ferkel als sie Zitzen haben“, erklärte Prof. Dr. Theo Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer. „Wir fordern daher aus tierärztlicher Sicht, die Zuchtziele umgehend zu ändern. Es kann nicht sein, dass hier ohne ‘vernünftigen Grund’ lebensschwache Ferkel erst produziert und dann getötet werden!“


Eine Forderung, die sich laut BTK auf Paragraph 11 b des Tierschutzgesetzes stützt, der deutlich signalisiert, dass in der Zucht nicht alles erlaubt ist. Im Falle der Schweinezucht also sinngemäß verlangt, dass die genetisch bedingte Zahl der Ferkel die Aufzuchtkapazitäten des Muttertiers (Zitzenzahl u. ä.) nicht dauernd überschreiten darf.


Wann ist die Nottötung aus Tierschutzgründen geboten?


Das Nottöten von Tieren ist niemals ein schön anzusehender Akt – auch nicht, wenn dieses nach den gesetzlichen Vorgaben passiert. Und trotzdem ist das Nottöten von Tieren bei Bedarf bei nicht überlebensfähigen Ferkeln nicht nur erlaubt, sondern aus Tierschutzgründen sogar geboten, um unnötiges Leiden und Schmerzen zu verhindern. In einer aktuellen Stellungnahme der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V., in einem Merkblatt der Landwirtschaftskammer Niedersachsen sowie in einem neuen niedersächsischen Erlass wurden das Vorgehen und die Rechtslage zur Nottötung von Saugferkeln genau beschrieben.






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