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FDP stellt Forderungskatalog zu Ferkelkastration im Bundestag zur Abstimmung

Die FDP-Fraktion fordert die Bundesregierung in einem Antrag auf, schnell eine Methode zur Ferkelkastration zu ermöglichen, die sowohl der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirte als auch dem Tierschutz gerecht wird. Hier das Papier und Zahlen zum dramatischen Einbrch in der deutschen Sauenhaltung...

Lesezeit: 5 Minuten

Die FDP-Fraktion fordert die Bundesregierung in einem Antrag auf, schnell eine Methode zur Ferkelkastration zu ermöglichen, die sowohl der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirte als auch dem Tierschutz gerecht wird.


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Lösungen, bei denen es zu erhöhten Ferkelverlusten kommt oder bei denen die Schmerzausschaltung nicht ausreichend gewährleistet ist, seien hingegen nicht akzeptabel. Auch soll vermieden werden, dass es zu einer unverhältnismäßigen Benachteiligung der deutschen Sauenhalter gegenüber europäischen Mitbewerbern kommt.


Darüber hinaus fordern die Liberalen eine arzneimittelrechtliche Genehmigung des Wirkstoffes Isofluran für die Inhalationsanästhesie bei Ferkeln sowie einen Ausbau der Forschung zur Ferkelkastration mittels Lokalanästhesie.


Dramatische Rückgänge in der Sauenhaltung


In Deutschland ist die Anzahl der Sauen haltenden Betriebe von 2010 zu 2016 um knapp 50 % gesunken. Im gleichen Zeitraum ist die Anzahl der aus dem Ausland importierten Ferkel um 16 % auf über 10 Mio. Tiere gestiegen (überwiegend Niederlande und Dänemark, erklärt die FDP weiter.

 

Inzwischen stamme bereits jedes fünfte Schwein, das hierzulande gemästet und geschlachtet wurde, aus den europäischen Nachbarländern. Neben preislichen Volatilitäten kämpfen die deutschen Schweinehalter mit zunehmenden bürokratischen Auflagen: Neben der novellierten Düngeverordnung, die hohe Investitionen in zusätzlichen Lagerraum und Ausbringtechnik auslöst, ist es insbesondere das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration und die Ungewissheit bezüglich rechtlicher Vorgaben zum Halten der Sauen im Kastenstand und in der Abferkelbucht, die die Existenz von Schweinemästern und Ferkelerzeugern bedroht, erklären die Liberalen weiter.


Der FDP-Antrag im Detail

 

Die FDP möchte den Bundestag dazu bringen, folgende Forderungen an die Bundesregierung zu beschließen; die Bundesregierung soll

  • schnellstmöglich eine Methode zur Ferkelkastration ermöglichen, die sowohl der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirte als auch dem Tierschutz in zufriedenstellendem Maße gerecht wird. Lösungen, bei denen es zu erhöhten Ferkelverlusten kommt oder bei denen die Schmerzausschaltung nicht ausreichend gewährleistet ist, sind nicht akzeptabel. Ebensowenig dürfen die Regularien nicht zu einer unverhältnismäßigen Benachteiligung der deutschen Sauenhalter ggü. den europäischen Mitbewerbern führen,



  • zusammen mit dem Bundesrat den gesetzlichen Spielraum gem. § 6 Absatz 6 TierSchG auszunutzen, um den Tierhaltern mittels Verordnungsermächtigung und unter Nachweis entsprechender Sachkunde eigenständig die Betäubung der Ferkel zu ermöglichen,



  • schnellstmöglich auf eine arzneimittelrechtliche Genehmigung des Wirkstoffes Isofluran für die Inhalationsanästhesie bei Ferkeln hinzuwirken,



  • den Forschungsstand zur Ferkelkastration mittels Lokalanästhesie – als eine von den Tierhaltern favorisierte Lösung – auszubauen und bei positiver Erkenntnis, dass die wirksame Schmerzausschaltung über dieses Verfahren gelingen kann, schnellstmöglich die Genehmigung für Ferkelkastration mittels Lokalanästhesie zu erteilen,



  • in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verbindliche Maße für den Kastenstand im Deckzentrum festzulegen. Die Mindestlänge der Kastenstände muss sich dabei an der Länge der Tiere von der Schnauze bis zum Schwanzansatz orientieren. Mindestlängen von 220 cm, wie im Eckpunktepapier des BMEL vorgesehen, sind abzulehnen, da erstens die Sauen selten eine Länge von 200 cm erreichen und zweitens Umbauten bestehender Deckzentren auf Grund der Mindestbreitenanforderung der Laufgänge sonst unmöglich werden. Um zu verhindern, dass sich die Sauen in der Rausche verletzen, sind in der Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung Maximalbreiten für die Kastenstände in einem Bereich von 80- 90 % des Stockmaßes der Sau festzulegen,



  • in der Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung eine verbindliche Mindestgröße von 5,5 m² inkl. der Ferkelnester festzulegen, wobei eine Breite der Buchten von 1,6 m nicht unterschritten werden darf,



  • bezüglich der Maße der Kastenstände im Deckzentrum und der Größe der Ab- ferkelbuchten Übergangsfristen für Bestandsstallungen einzuführen, die sich an dänischen und österreichischen Vorgaben orientieren (20 Jahre ab Zeitpunkt X),



  • Planungssicherheit für Tierhaltungsanlagen herzustellen, indem zum Zeitpunkt der Baugenehmigung festgelegte gesetzliche Standards im Bereich Tierschutz, Emission und Lagerräume verbindlich für die Abschreibungsdauer der Ställe gelten.


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Diese Alternativen werden diskutiert


Die betäubungslose Ferkelkastration ist ab dem 1.1.2019 in Deutschland verboten. Als Alternativen stehen die chirurgischen Kastrationen mittels Injektions-, Inhalations- oder Lokalanästhesie zur Verfügung. Bei ersterer Methode bestehen Bedenken bzgl. der verlängerten Nachschlafphase der Ferkel (Gefahr des Auskühlens, Erdrückung durch die Muttersau, verminderte Milchaufnahme).


Bei der Inhalationsnarkose kommt das Narkosegas Isofluran zur Anwendung, welches in Deutschland aber noch nicht zugelassen ist. Zudem beklagen Kritiker eine nicht ausreichende Narkosetiefe. Bei der Kastration mittels Lokalanästhesie wird die vollständige Schmerzausschaltung bezweifelt.

 

Allen drei Methoden ist gemein, dass – im Gegensatz zu einem überwiegenden Teil der Nachbarländer – nur Tierärzte sie durchführen dürfen. Abgesehen vom bestehenden Tierärztemangel, kommen auf die Landwirte erheblich höhere Kosten zu.

 

Weitere Alternativen ohne operativen Eingriff sind die Immunokastration sowie die Jungebermast. Bei der Immunokastration bestehen Bedenken hinsichtlich der Akzeptanz beim Verbraucher (Rückstandsthematik), während Schlachthöfe und Lebensmitteleinzelhandel bei der Jungebermast mit Eber-Gerüchen belastetes Fleisch befürchten.


Absolute Unsicherheit bei Kastenständen


Bezüglich der Vorgaben zum Kastenstand und in der Abferkelbucht besteht seit dem sogenannten „Magdeburger Urteil“ von 2015 rechtliche Ungewissheit für die Sauenhalter: Verbindliche Vorgaben für die Abstandsmaße der Buchten existieren nicht.


Auf Grund langer Finanzierungszeiträume verlangen bauliche Investitionen in der Landwirtschaft jedoch ein hohes Maß an Planungssicherheit, so die FDP weiter. Stattdessen bewegten sich die deutschen Sauenhalter seit drei Jahren in einem rechtlichen Graubereich. Die Kosten für den evtl. notwendig werdenden Umbau der Stallungen belaufen sich auf mehrere Tausend Euro pro Stallplatz, sofern die Betriebslage überhaupt Spielraum für eine Baugenehmigung bietet.

 

Infolge dieser Entwicklungen denkt mittlerweile nach ZDF-Informationen jeder zweite Schweinehalter über eine Aufgabe des Betriebes nach. Eine weitere Abwanderung der Produktion in die Nachbarländer steht mithin bevor. Zeitgleich arbeitet das BMEL an der Verabschiedung eines Tierwohlkennzeichnungsgesetzes für deutsche Tiere. Eine Haltungskennzeichnung von Schweinefleisch macht aus FDP-Sicht aber nur dann Sinn, wenn die Haltungsbedingungen von der Geburt über die Mast bis hin zur Schlachtungen einheitlich kontrollieren lassen. Es gelte daher zu verhindern, dass ein Großteil der Ferkelerzeugung in das Ausland abwandert.

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