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Ferkelkastration: Bundesregierung will Übergangsfrist nutzen

Die Bundesregierung will die zweijährige Fristverlängerung für die betäubungslose Ferkelkastration nutzen, um bei den Alternativen dazu voran zu kommen. Eine rege Debatte hat sich indes um die Entscheidung von QS gebildet, lokal betäubte Kastraten zu aktzeptieren.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Bundesregierung will die zweijährige Fristverlängerung für die betäubungslose Ferkelkastration nutzen, um bei den Alternativen dazu voran zu kommen. Eine rege Debatte hat sich indes um die Entscheidung von QS gebildet, lokal betäubte Kastraten zu aktzeptieren.


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„Die Bundesregierung will die Übergangsfrist, die bis zur Geltung des Verbots für die betäubungslose Ferkelkastration um zwei Jahre verlängert werden soll, nutzen, um die Alternativen praxisgerecht fortzuentwickeln“, schreibt der parlamentarische Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL), Hans-Joachim Fuchtel auf eine kleine Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion. In der Übergangszeit will das BMEL eine Verordnung auf den Weg bringen, mit der es Landwirten ermöglicht wird, die Isofluran Betäubung selbst durch zu führen und nicht teuer von einem Tierarzt machen zu lassen. „Außerdem wird das BMEL die Übergangszeit aktiv mit einem Evaluierungs- und Moderationsprozess begleiten, an den übrigen Alternativmethoden weiterforschen und prüfen, welche Maßnahmen zur Unterstützung der Landwirte noch ergriffen werden können“, schreibt Fuchtel weiter.


Dem Agrarsprecher der Grünen im Bundestag, Friedrich Ostendorff, geht das nicht weit genug. „Was Ministerin Klöckner als Planung vorgibt, hätte schon längst passieren müssen“, sagte er. Er bemängelt außerdem eine zu geringe Höhe an Forschungsmitteln, die im BMEL-Haushalt für die Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration eingestellt sind. Laut Ostendorff sind im Haushalt 2018 rund 500.000 € für die Erforschung von Alternativmethoden zur betäubungslosen Ferkelkastration vorgesehen.


Auch mit dem Votum von QS nach 2019 ausländische Ferkel zu akzeptieren, die nicht nach deutschem Recht kastriert wurden, ist Ostendorff nicht zufrieden. „Klöckner muss nun Druck auf QS ausüben, damit sie bei der ursprünglichen Haltung bleiben und sich alle QS-Teilnehmer nach den deutschen Vorgaben richten“, sagte er. Die Sauenhalter Nadine und Heinrich Henke aus Bruchhausen-Vilsen in Niedersachsen haben ebenfalls einen offenen Brief an QS geschrieben, in dem sie das geplante Vorgehen kritisieren. „Wir stellen uns nun die Frage, wann und vor allem aus welchem Grund QS hier die klare Haltung aufgegeben hat?“, schreiben sie.


QS-Chef Dr. Hermann-Josef Nienhoff hat im Interview mit top agrar hingegen die Position von QS verteidigt. „Die Wirtschaftsvertreter in den QS-Gremien haben sich bereits Anfang 2017 darauf verständigt, dass das QS-System alle Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration akzeptiert, die im Einklang mit dem deutschen Tierschutzgesetz stehen. Aus unserer Sicht zählen dazu neben der Jungebermast und der Immunokastration auch die chirurgische Kastration mit Schmerzausschaltung oder Betäubung“, sagte er. Er begründete dies damit, dass gemäß Tierschutzgesetz derartige Möglichkeiten vorgesehen sind, in Deutschland bereits entsprechende Initiativen auf den Weg gebracht wurden und jährlich gut 11 Mio. ausländische Ferkel in Deutschland gemästet werden.

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