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Ferkelkastration: Heute fällt die Vorentscheidung

In Berlin steht heute die Entscheidung darüber an, ob Ferkel auch nach dem 1.1.19 befristet weiter betäubungslos kastriert werden dürfen. Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Bundesrates stimmt heute darüber ab, ob der Antrag Bayerns auf eine Fristverlängerung im Bundesratsplenum behandelt wird.

Lesezeit: 2 Minuten

In Berlin steht heute eine wichtige Entscheidung darüber an, ob Ferkel auch nach dem 1.1.19 befristet weiter betäubungslos kastriert werden dürfen. Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Bundesrates stimmt heute darüber ab, ob  der Antrag Bayerns auf eine Fristverlängerung demnächst im Bundesratsplenum behandelt wird. Der Freistaat hat einen Gesetzesantrag zur „Änderung des Tierschutzgesetzes“ in das Länderparlament eingebracht. Demnach sollen die Länder eine Fristverlängerung bis zum 31.12.2023 beschließen.


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Bayern begründet seinen Antrag unter anderem damit, dass derzeit verschiedene Studien laufen, die die Wirksamkeit der Lokalanästhesie überprüfen. Da die Ergebnisse jedoch nicht bis zum 1.1.19 vorliegen, sieht Bayern die Fristverlängerung als zwingend erforderlich an. Gleichzeitig hofft man so, den drohenden Strukturbruch in der Ferkelerzeugung verhindern zu können. Das Anliegen der Bayern wird auch von Niedersachsen unterstützt, allerdings plädiert das Land auf eine Übergangszeit von 3 statt 5 Jahren. Auch Baden-Württemberg hat signalisiert, das Tierschutzgesetz ändern zu wollen. Derzeit ist offen, ob sich auch eine Mehrheit der Länder dem Antrag anschließen wird.


Marlene Mortler, Bundestagsabgeordnete und agrarpolitische Sprecherin der CSU im Bundestag, warnt in einer Pressemitteilung vor den Folgen, sollte keine Fristverlängerung erreicht werden. „Auch mein Ziel ist es, dass wir künftig auf die betäubungslose chirurgische Kastration verzichten können. Derzeit fehlen den Landwirten jedoch gesetzlich zugelassene und praxistaugliche Alternativen. Bis uns diese zur Verfügung stehen und die offenen Fragen geklärt sind, ist die Politik gefordert, die Übergangszeit auszuweiten. Andernfalls macht sie sich zum Totengräber der deutschen Sauenhaltung. Ich appelliere daher an die Vernunft der Bundesratsmitglieder, der vorgeschlagenen Fristverlängerung nicht länger entgegen zu stehen.“

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