Landwirte brauchen später Sachkundenachweis für Ferkelkastration
Im Nachgang zur Entscheidung der Koalitionsfraktionen, die Übergangsfrist bis zum vollständigen Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration um zwei Jahre zu verlängern, hat das BMEL angekündigt, eine Verordnung auf den Weg zu bringen, mit der es den Landwirten ermöglicht werde, die Betäubung durchzuführen.
Im Nachgang zur Entscheidung der Koalitionsfraktionen, die Übergangsfrist bis zum vollständigen Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration um zwei Jahre zu verlängern, hat das Bundeslandwirtschaftsministerium angekündigt, eine Verordnung auf den Weg zu bringen, mit der es den Landwirten ermöglicht werde, die Betäubung durchzuführen. Dafür müssten die Landwirte dann einen Nachweis erbringen, dass sie sachkundig mit dem Betäubungsgerät und dem Medikament umgehen können.
Das Ministerium verteidigte den Beschluss des Koalitionsausschusses gegen Kritik von Tierschützern. Ohne eine Fristverlängerung würden die Sauenhalter in Deutschland Wettbewerbsnachteilen gegenüber ausländischen Konkurrenten ausgesetzt sein, erklärte das Agrarressort. Diese Wettbewerbsnachteile würden vor allem kleine Betriebe treffen.
Auch sei weder den Sauenhaltern noch den Verbrauchern damit gedient, wenn die Betroffenen den Tierschutz nicht umsetzen könnten, stellte das Ministerium klar. Dies führe zu einer unerwünschten Beschleunigung des Strukturwandels und einer Abwanderung der Produktion ins Ausland, obwohl dort nicht durchweg höhere Standards angewendet würden. Auf den Tierschutz im Ausland habe man keinen Einfluss.
Ferkelproduktion solle auch künftig in Deutschland möglich bleiben, betonte das Bundeslandwirtschaftsministerium. Dabei sei der Tierschutz ein sehr wichtiges Anliegen, für das man sich auch künftig mit Nachdruck einsetzen werde. Man werde alles daran setzen, tierschutzgerechte Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration zu forcieren.
Dänische Ferkelexporteure enttäuscht
Enttäuscht über die deutsche Fristverlängerung reagiert unterdessen die dänische Schweinebranche. Der Verband der dänischen Schweineproduzenten bezeichnete die vorgeschlagene Fristverlängerung am Dienstag als „schlechte Nachricht“ für die heimischen Jungtierexporteure, da dies zu Lasten der deutschen Importnachfrage gehen dürfte.
Verbandsvertreter Markus Fiebelkorn geht davon aus, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung angesichts der aktuellen Mehrheitsverhältnisse den Bundestag passieren wird. Eine Verschiebung des betäubungslosen Kastrationsverbots sei daher recht wahrscheinlich, erklärte Fiebelkorn gegenüber dem Fachmagazin Landbrugs Avisen. Dänische Exporteure, die ab dem 1. Januar auf höhere Ferkelausfuhren in die Bundesrepublik gesetzt hätten, könnten daher enttäuscht werden.
Mittelfristig rechnet der Branchenfachmann aber unverändert mit einer wachsenden Nachfrage aus Deutschland. Aufgrund fehlender Investitionen und wegen des Ausstiegs vieler Betriebe sei in den kommenden Jahren mit einer stagnierenden Ferkelproduktion in der Bundesrepublik zu rechnen.
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Im Nachgang zur Entscheidung der Koalitionsfraktionen, die Übergangsfrist bis zum vollständigen Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration um zwei Jahre zu verlängern, hat das Bundeslandwirtschaftsministerium angekündigt, eine Verordnung auf den Weg zu bringen, mit der es den Landwirten ermöglicht werde, die Betäubung durchzuführen. Dafür müssten die Landwirte dann einen Nachweis erbringen, dass sie sachkundig mit dem Betäubungsgerät und dem Medikament umgehen können.
Das Ministerium verteidigte den Beschluss des Koalitionsausschusses gegen Kritik von Tierschützern. Ohne eine Fristverlängerung würden die Sauenhalter in Deutschland Wettbewerbsnachteilen gegenüber ausländischen Konkurrenten ausgesetzt sein, erklärte das Agrarressort. Diese Wettbewerbsnachteile würden vor allem kleine Betriebe treffen.
Auch sei weder den Sauenhaltern noch den Verbrauchern damit gedient, wenn die Betroffenen den Tierschutz nicht umsetzen könnten, stellte das Ministerium klar. Dies führe zu einer unerwünschten Beschleunigung des Strukturwandels und einer Abwanderung der Produktion ins Ausland, obwohl dort nicht durchweg höhere Standards angewendet würden. Auf den Tierschutz im Ausland habe man keinen Einfluss.
Ferkelproduktion solle auch künftig in Deutschland möglich bleiben, betonte das Bundeslandwirtschaftsministerium. Dabei sei der Tierschutz ein sehr wichtiges Anliegen, für das man sich auch künftig mit Nachdruck einsetzen werde. Man werde alles daran setzen, tierschutzgerechte Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration zu forcieren.
Dänische Ferkelexporteure enttäuscht
Enttäuscht über die deutsche Fristverlängerung reagiert unterdessen die dänische Schweinebranche. Der Verband der dänischen Schweineproduzenten bezeichnete die vorgeschlagene Fristverlängerung am Dienstag als „schlechte Nachricht“ für die heimischen Jungtierexporteure, da dies zu Lasten der deutschen Importnachfrage gehen dürfte.
Verbandsvertreter Markus Fiebelkorn geht davon aus, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung angesichts der aktuellen Mehrheitsverhältnisse den Bundestag passieren wird. Eine Verschiebung des betäubungslosen Kastrationsverbots sei daher recht wahrscheinlich, erklärte Fiebelkorn gegenüber dem Fachmagazin Landbrugs Avisen. Dänische Exporteure, die ab dem 1. Januar auf höhere Ferkelausfuhren in die Bundesrepublik gesetzt hätten, könnten daher enttäuscht werden.
Mittelfristig rechnet der Branchenfachmann aber unverändert mit einer wachsenden Nachfrage aus Deutschland. Aufgrund fehlender Investitionen und wegen des Ausstiegs vieler Betriebe sei in den kommenden Jahren mit einer stagnierenden Ferkelproduktion in der Bundesrepublik zu rechnen.