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Gebührenordnung zur Futtermittelüberwachung soll aktualisiert werden

Der Staatssekretär vom niedersächsischen Landwirtschaftsministerium, Rainer Beckedorf, hat angekündigt, die Gebührenordnung zur Futtermittelüberwachung im Einvernehmen mit der Wirtschaft zu aktualisieren. Er stellte eine geringere Gebührenbelastung für die Zukunft und rückwirkend in Aussicht.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Staatssekretär vom niedersächsischen Landwirtschaftsministerium, Rainer Beckedorf, hat angekündigt, die Gebührenordnung zur Futtermittelüberwachung im Einvernehmen mit der Wirtschaft zu aktualisieren. Er stellte eine geringere Gebührenbelastung für die Zukunft und rückwirkend in Aussicht.


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Als Grundlage für diese Anpassung nannte Beckedorf dem Verband zufolge das jüngste Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg. Sein Haus wolle die angefochtenen Bescheide aufheben und die Gebühren zurückzuzahlen.


Der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg hatte in vier Berufungsverfahren entschieden, dass die jetzige Form der Erhebung von Gebühren für amtliche Kontrollen in der Futtermittelüberwachung in Niedersachsen rechtswidrig ist. So dürfen Futtermittelunternehmer zwar zu den Kosten für die Durchführung von Kontrollmaßnahmen im Rahmen der Futtermittelüberwachung herangezogen werden, da ihre Tätigkeit dafür Anlass gebe.


Die Struktur der Gebührenregelungen und die Höhe der Pauschalgebühren verstießen aber gegen den allgemeinen Gleichheitssatz und die sich daraus ergebenden Anforderungen an die Abgabengerechtigkeit und Belastungsgleichheit. Laut der 2014 vom damaligen grünen Landwirtschaftsminister Christian Meyer eingeführten Gebührenordnung wird für eine amtliche Kontrolle von Futtermitteln eine Pauschalgebühr von 510 Euro fällig; eine Probenentnahme mit Untersuchung kostet 845 Euro sowie 0,10 Euro/t bei Importfuttermitteln.

 

Selbstversorgungsgrad bei Eiweißkomponenten höher als gedacht


Mit Blick auf den Verlauf des vergangenen Kalenderjahres zog der Verband vorläufig eine positive Bilanz. Im Wirtschaftsjahr 2016/17 seien bundesweit insgesamt 23,9 Mio t Mischfutter produziert worden. Der Anteil des Getreides im Mischfutter habe bei 48 % gelegen.


Der DVT-Regionalgruppenvorsitzende Bernd Neteler hob hervor, dass der Selbstversorgungsgrad bei den eingesetzten Rohstoffen sehr hoch sei. „Das muss immer wieder betont werden, weil die Debatte um Futter ohne gentechnisch veränderte Bestandteile den Eindruck vermittelt, als drehe sich alles nur noch um Soja und Importe“, erklärte Neteler. Allerdings habe der Anteil von Rapsextraktionsschrot in einigen Rationen zu Lasten des Sojaschrotes zugenommen, besonders im Rinderfutter. Vor diesem Hintergrund müsse die Futtermittelwirtschaft gemeinsam mit den Landwirten Lösungen finden, um die Phosphorbilanz zu verbessern.

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