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Gericht untersagt Bau von Schweinemastanlage in Haßleben

Die umstrittene Schweinemastanlage für 40.000 Tiere in Haßleben (Uckermark) darf nicht gebaut werden. Das Verwaltungsgericht Potsdam entzog am Montag die Genehmigung. Aus Sicht der Richter ist die Anlage schon aus bauplanungsrechtlichen Gründen nicht zulässig. Umweltaktivisten und Tierschützern freuen sich.

Lesezeit: 2 Minuten

Die umstrittene Schweinemastanlage für 40.000 Tiere in Haßleben (Uckermark) darf nicht gebaut werden. Das Verwaltungsgericht Potsdam entzog am Montag die Genehmigung. Aus Sicht der Richter ist die Anlage schon aus bauplanungsrechtlichen Gründen nicht zulässig. Damit war die Klage von Umweltaktivisten und Tierschützern gegen das Landesumweltamt erfolgreich, schreibt die Berliner Zeitung.


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Die Ställe waren eigentlich seit 2013 genehmigt. Ein niederländischer Unternehmer wollte in Haßleben ursprünglich eine Mastanlage für 80 000 Schweine bauen, genehmigt wurden rund 37 000 Plätze. Vor Gericht ging es nun am Montag etwa darum, ob die Öffentlichkeit ausreichend beteiligt wurde oder ob eigentlich ein Bebauungsplan nötig gewesen wäre.


Beendet sein dürfte der Streit nun vermutlich nicht, so die Zeitung weiter. Landesumweltamt und Investor hätten bereits angekündigt, Berufung einlegen zu wollen. Kläger-Anwalt Peter Kremer rechnete mit einer endgültigen Entscheidung nicht in den kommenden zwei oder drei Jahren. Der Streit könne bis zum Bundesverwaltungsgericht gehen, sagte er.


Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zeigte sich sehr erfreut über die Entscheidung. „Insgesamt haben wir seit fast 15 Jahren für dieses Ergebnis gestritten“, sagte ein Sprecher. Auch der Bauernbund Brandenburg begrüßt das Urteil."Wir brauchen eine Initiative zur Änderung des Baugesetzbuches, die den Bau überdimensionierter Anlagen im Außenbereich erschwert", sagte Bauernbund-Vorstand Reinhard Benke, Landwirt aus Mörz im Landkreis Potsdam-Mittelmark. "Und wir brauchen endlich positive Signale für die bäuerlichen Tierhalter, dass moderne Tierproduktion in vernünftigen Größenordnungen politisch gewollt ist.“

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