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Gravierendes Urteil: Bisherige Kastenstände zu klein

Die bisher üblichen Kastenstandbreiten von 70 cm für Sauen und 65 cm für Jungsauen sind für die großen Sauenlinien nicht mehr ausreichend, insbesondere wenn die Kastenstände nebeneinander aufgereiht sind und kein ungehindertes Durchstrecken der Gliedmaßen möglich ist. Das hat das OVG Magdeburg entschieden.

Lesezeit: 3 Minuten

Die bisher üblichen Kastenstandbreiten von 70 cm für Sauen und 65 cm für Jungsauen sind für die großen Sauenlinien nicht mehr ausreichend, insbesondere wenn die Kastenstände nebeneinander aufgereiht sind und kein ungehindertes Durchstrecken der Gliedmaßen möglich ist. Das hat das Oberverwaltungsgericht Magdeburg am Mittwoch entschieden.


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Auslöser waren die Überprüfungen in den Ställen des umstrittenen Schweinezüchters Adrianus Straathof. Die Tierärzte des Landkreises Jerichower Land hatten die Enge der Kastenstände moniert, in denen die Schweine untergebracht waren. Sie beriefen sich dabei auf eine Vorschrift in der Nutztierhaltungsverordnung, wonach die Tiere genug Platz brauchen, um sich ungehindert hinlegen und Kopf und Beine ausstrecken zu können. Die Richter stellten nun fest, dass eine Anordnung des Landkreises, wonach den Schweinen mehr Platz zur Verfügung gestellt werden müsse, rechtmäßig sei. Das bedeutet, dass die bisherigen Kastenstände grundsätzlich zu klein sind. Eine konkrete Mindestbreite müsse jedoch nicht vorgeschrieben werden.


Urteil könnte bundesweite Auswirkungen haben


Das Oberverwaltungsgericht berief sich auf § 24 Abs. 4 Nr. 2 TierSchNutztV, wonach alle belegten Kastenstände so zu gestalten seien, dass jedes Schwein ungehindert aufstehen, sich hinlegen sowie den Kopf und in Seitenlage die Glied­maßen ausstrecken kann.

 

Nach Auffassung der Richter ergibt sich daher zwingend, dass den in einem Kastenstand gehaltenen (Jung-)Sauen die Möglichkeit eröffnet sein muss, jederzeit in dem Kastenstand eine Liegeposition in beiden Seitenlagen einzunehmen, bei der ihre Gliedmaßen auch an dem vom Körper entferntesten Punkt nicht an Hindernisse stoßen. Die Vorgabe der Regelung erfüllten danach nur Kastenstände, deren Breite mindestens dem Stockmaß (d.h. der Widerristhöhe bzw. der Entfernung vom Boden zum höchsten Punkt des stehenden Schweins) des darin untergebrachten Schweins entspricht oder Kastenstände, welche dem Tier die Möglichkeit eröffnen, die Gliedmaßen ohne Behinderung in die beiden benachbarten leeren Kastenstände oder beidseitige (unbelegte) Lücken durchzustecken. Dass die Tiere ihre Gliedmaßen in benachbarte belegte Kastenstände durchstecken könnten, sei nicht ausreichend.


Stimmen


Landwirtschaftsminister Hermann Onko Aeikens begrüßte den Richterspruch und sprach von einer bundesweit wegweisenden Entscheidung. „Das Urteil bestätigt mich in meiner Auffassung, dass in der Tierhaltung an der Berücksichtigung des Tierwohls kein Weg vorbei führt“, sagte er.



Als einen „Durchbruch für mehr Tierschutz in der Schweinehaltung“ bezeichnete Dorothea Frederking, agrarpolitische Sprecherin der Grünen im Landtag, die Entscheidung. Von dem Urteil werde eine bundesweite Signalwirkung ausgehen.


Das sieht auch Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Dr. Till Backhaus so. „Mit der Entscheidung des Gerichtes wird unsere Empfehlung an die Sauenhalter, außerhalb der Abferkelbereiche auf eine Kastenstandhaltung zu verzichten, deutlich unterstützt. Die Umsetzung wird Zeit brauchen und muss mit den Tierhaltern abgestimmt werden. Ich warne aber davor, unüberlegte Forderungen aufzustellen. Gerade kleinere Tierhaltungen würden die Umstellung auf neue Haltungssysteme nicht finanzieren können und müssten aufgeben. Im Umkehrschluss würden nur die Großanlagen, die sich diese Investitionen leisten können, weiter bestehen können. Das zeigt auch wieder, dass die Grünen nicht vom Ende herdenken und mit ihren Forderungen das Gegenteil erreichen würden, von dem was sie wollen", so der SPD-Politiker.


Im Fall Straathof ist übrigens ein weiteres Verfahren wegen eines bundesweiten Tierhaltungsverbots anhängig. Welche Auswirkungen das aktuelle Urteil darauf habe, sei nicht abzusehen, hieß es weiter. Der Landkreis Jerichower Land hatte das Verbot 2014 gegen Straathof wegen Verstößen gegen den Tierschutz verhängt und damit für Aufsehen in der Branche gesorgt.

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