In Deutschland dürfen ab dem 1. Januar 2019 Ferkel nicht mehr ohne Betäubung kastriert werden. Derzeit bleiben dem Ferkelerzeuger drei Alternativen: Neben der Ebermast stehen die Immunokastration und die Kastration unter Narkose zur Verfügung. Der Bayerische Bauernverband hat jetzt ein Gutachten vorgestellt, nach dem auch die örtliche Betäubung ausreichend sein soll.
Daraufhin äußerte sich Johann Häusler, Landwirt und Landtagsabgeordneter der Freien Wähler, zu Wort. Sein Statement lautet: „Es gilt eine praktikable Lösung zu finden, die sowohl dem Tierschutz als auch den Landwirten gerecht wird. Schmerzstillende Maßnahmen wie die lokale Betäubung entsprechen den Maßgaben des Tierschutzes.“
„Weitergehende Forderungen könnten gerade die in Bayern vorherrschenden kleineren und mittleren bäuerlichen Betriebe überfordern. Die Zahl der Ferkelerzeuger ging zuletzt im Schnitt jährlich um rund 7 % zurück. Das hat auch Folgen für kleinere Metzgerbetriebe, die oft direkt von bäuerlichen Familienbetrieben beliefert werden. Der Selbstversorgungsgrad bei Ferkeln ist in Bayern bereits auf 65 % zurückgegangen, während die Importe von Ferkeln aus Dänemark und den Niederlanden nach Deutschland weiter massiv ansteigen – 2016 bereits auf 1,5 Mio. Tiere. In diesen Ländern bleibt sogar eine betäubungslose Kastration über 2019 hinaus erlaubt“, berichtet Häusler.