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Hoffen und Bangen bei der Stoffstrombilanzverordnung

Der Bundesrat entscheidet am Freitag über den Entwurf der Stoffstrombilanzverordnung. Der Druck auf die Bundesländer, dort der ausgehandelten Wahlmöglichkeit bei der Nährstoffbilanzierung zuzustimmen, wächst. Raiffeisenpräsident Holzenkamp schreibt an die Agrarminister.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundesrat entscheidet am Freitag über den Entwurf der Stoffstrombilanzverordnung. Der Druck auf die Bundesländer, dort der ausgehandelten Wahlmöglichkeit bei der Nährstoffbilanzierung zuzustimmen, wächst. Raiffeisenpräsident Holzenkamp schreibt an die Agrarminister.


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Als CDU-Agrarsprecher hat Franz-Josef Holzenkamp in der letzten Wahlperiode an der Reform des Düngerechtes und der dazu gehörenden Stoffstrombilanzverordnung federführend mitgearbeitet. Jetzt versucht er in seiner neuen Funktion als Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV) die Bundesländer dazu zu bringen, einen Schlussstrich unter die Rangelei um die Stoffstrombilanzverordnung zu ziehen.


In einem Brief hat sich Holzenkamp diese Woche an die Agrarminister der Bundesländer gewandt, mit der Bitte dem Verordnungsentwurf zuzustimmen und die weitergehenden Forderungen des Umweltausschusses abzulehnen. Nach langem hin und her hatte sich der Agrarausschuss des Bundesrates auf einen Kompromiss geeinigt, laut dem die Betriebe ihre dreijährige Stoffstrombilanz entweder mit einem zulässigen Bilanzwert in Höhe von 175 kg Stickstoff je Hektar und Jahr bewerten können. Alternativ können sie dies aber auch mit einem betriebsspezifisch zu ermittelnden dreijährigen Bilanzwert tun, bei dessen Berechnung unvermeidbare Stickstoffverluste abgezogen werden können. Während der Agrarausschuss des Bundesrates der Wahlmöglichkeit zugestimmt hatte, votierte der Umweltausschuss hingegen für die Festlegung auf den einheitlichen Vergleichswert.


„Angesichts der extrem kurzen verbleibenden Zeitspanne bis zum Inkrafttreten der Bilanzierungspflichten appelliere ich an alle Entscheidungsträger, die Regelungen zum Einstieg so einfach umsetzbar wie möglich zu gestalten und die Auswirkungen rechtzeitig zu überprüfen, bevor Anfang 2023 der Geltungsbereich deutlich ausgeweitet werden wird“, schreibt Holzenkamp nun in seinem Brief, der top agrar vorliegt. Als Marktpartner der Landwirte seien die genossenschaftlich organisierten Mitgliedsunternehmen ebenfalls von den Regelungen und Auswirkungen betroffen, wenn sie Betriebsmittel liefern bzw. pflanzliche oder tierische Erzeugnisse oder Wirtschafts-dünger vermarkteten.


Zumal das bereits beschlossene Düngegesetz ab 1. Januar 2018 für große viehhaltende Betriebe die Stoffstrombilanz vorschreibt, bleibt nicht mehr viel Zeit, die Details dafür in der Stoffstrombilanzverordnung festzuschreiben. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hatte bereits damit gedroht, er werde die Verordnung nicht verkünden, sollten die Länder der Wahlmöglichkeit bei der Bilanzierung nicht zustimmen.

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