Die Initiative Tierwohl hat am Freitag bekannt gegeben, wie die regionale Verteilung der zur Auditierung zugelassenen schweinehaltenden Betriebe aussieht. Zunächst werden 2.142 schweinehaltende Betriebe zur Auditierung für die Initiative Tierwohl zugelassen, so dass insgesamt 12.030.514 Tiere von den Tierwohl-Maßnahmen profitieren können.
Insgesamt hatten sich allerdings 4.653 Landwirte mit rund 25,5 Millionen Tieren registrieren lassen. Von allen registrierten Betrieben wurden zunächst rund 46% zur Auditierung zugelassen.
Informationen für Betriebe auf der Warteliste
- Betriebe auf der Warteliste können bei ihrem Bündler erfragen, an welcher Stelle sie sich befinden.
- Sie haben die Möglichkeit, sich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten von der Initiative Tierwohl abzumelden, sind dann aber für zwei Jahre für die weitere Teilnahme an der Initiative gesperrt.
- Wenn der Standort bei der ersten Anfrage abgelehnt wurde, bekommt der Betrieb die Gelegenheit zur Anpassung der Daten. Der Betrieb darf über den Bündler ab diesem Benachrichtigungszeitpunkt sowohl die Tieranzahl als auch die Checkpunkte anpassen. Die nächste Anfrage findet dann mit den aktualisierten Daten statt (täglicher Abgleich). Die Daten können so lange angepasst werden, bis die Auditerlaubnis erteilt wurde. Danach dürfen Tieranzahl und Checkpunkte nicht mehr geändert werden.
- Betriebe, die auf der Warteliste stehen, können – sobald sie die Zulassung zur Auditierung erhalten – einmalig den Umsetzungszeitpunkt ändern, ohne dass sie wieder auf eine Warteliste kommen würden. Dieser Umsetzungstermin kann um bis zu fünf Monate (gerechnet ab der Bekanntgabe über die Zulassung zur Auditierung) nach hinten verschoben werden.