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Kastenstände im Deckzentrum: Verordnungsentwurf noch vor der Bundestagswahl?

Die Diskussionen um das Thema Kastenstände im Deckzentrum laufen weiter auf Hochtouren. Die Politik sucht händeringend nach Lösungen für die künftige Haltung der zu besamenden Sauen im Deckzentrum. Erklärtes Ziel ist es, den Strukturwandel in der Ferkelerzeugung durch eine neue Regelung nicht weiter zu forcieren.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Diskussionen um das Thema Kastenstände im Deckzentrum laufen weiter auf Hochtouren. Die Politik sucht händeringend nach Lösungen für die künftige Haltung der zu besamenden Sauen im Deckzentrum. Erklärtes Ziel aller Beteiligten ist es, den Strukturwandel in der Ferkelerzeugung durch eine neue Regelung nicht weiter zu forcieren. Das ist vor allem den süddeutschen Bundesländern wichtig, in denen die Ferkelerzeugung nach wie vor kleinstrukturiert ist und die ein weiteres Wegbrechen der Sauenhaltung unbedingt verhindern wollen.


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Anfang Juni tagte bereits zum dritten Mal die von der Agrarministerkonferenz eingesetzte Expertengruppe zu dem Thema, der verschiedene Experten aus Bund und Ländern angehören. Wie top agrar erfuhr, wird folgender Fahrplan verfolgt: Der Bundesrat fordert den Bund in seiner letzten Sitzung unmittelbar vor der Bundestagswahl am 24. September dazu auf, die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in der neuen Legislaturperiode zeitnah zu ändern. Die Länderkammer legt dem Bund dazu einen entsprechend abgestimmten Verordnungsentwurf vor.


Einigen sich die Länder, könnte in dem Verordnungsentwurf gefordert werden, dass die Sauen während der Rausche aus Arbeits- und Tierschutzgründen maximal 10 Tage im Kastenstand fixiert werden dürfen. Das entspräche dem bereits seit mehreren Jahren in den Niederlanden praktizierten Modell. Für bestehende Ställe sollen Übergangsfristen festgeschrieben werden. Nach derzeitigem Diskussionsstand könnten das ca. 12 Jahre sein. Zusätzlich soll es eine Härtefallregelung geben.


Die große Frage ist nun, wie man mit der Situation bis zur Verabschiedung einer neuen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung umgeht. Schließlich hat das OVG Magdeburg die derzeit praktizierte Haltung untersagt. Der Richterspruch wurde mittlerweile vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigt. Die Expertengruppe sieht hier durchaus Handlungsspielraum für die zuständigen Kreisveterinäre. Denn laut §2 Tierschutzgesetz dürfen Tiere nicht leiden. Genau das passiere aber, wenn sich die Sauen in zu breiten Kastenständen umdrehen und dabei verletzen, heißt es dazu aus Teilnehmerkreisen. Hinzu komme, dass ein kurzfristiger Umbau wenig Sinn mache, wenn Bund und Länder sich jetzt zeitnah auf eine Neuregelung einigen.

 

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