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Kastenstand: NRW für Übergangsfrist von 15 Jahren

NRW-Landwirtschaftsministerin Christina Schulze Föcking sieht das vom Bund angekündigte staatliche Tierwohllabel auf gutem Weg. Bei der Umsetzung des Magdeburger Kastenstandurteils setzt sich die Ministerin für eine 15jährige Übergangsfrist ein. In Härtefällen sollen die Betriebe 2 weitere Jahre Zeit haben.

Lesezeit: 4 Minuten

NRW-Landwirtschaftsministerin Christina Schulze Föcking sieht das vom Bund angekündigte staatliche Tierwohllabel auf gutem Weg. Bei der Umsetzung des Magdeburger Kastenstandurteils setzt sich die Ministerin für eine 15-jährige Übergangsfrist ein. In Härtefällen sollen die Betriebe zwei weitere Jahre Zeit für den Umbau haben. Gleichzeitig will die CDU-Politikerin auch die Haltungsvorgaben für die Abferkelung regeln. Die Anpassung an die neuen Vorgaben will sie mit entsprechenden Förderangeboten begleiten. Im Interview mit top agrar online sieht Schulze Föcking hinsichtlich der Zulassung der Lokalanästhesie bei der Ferkelkastration noch Beratungsbedarf.


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Zeitplan und Kriterien für das vom Bund angekündigte freiwillige staatliche Tierwohllabel bleiben auch nach der Agrarministerkonferenz von Münster vage. Erst 2019 soll das Label konkret werden. Ist das nicht viel zu spät?

Schulze Föcking: Die Sorge habe ich nicht. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat in Münster zugesagt, das Label zeitnah einzuführen und dabei breite Zustimmung von den Ländern erhalten. Ich bin mir sicher, sie wird unser gemeinsames Vorhaben so schnell wie möglich umsetzen.


Berufsstand, LEH aber auch der Deutsche Tierschutzbund und Greenpeace setzen auf eine verbindliche Haltungskennzeichnung und nicht auf ein freiwilliges Tierwohllabel. Was halten Sie von diesem Ansatz?

Schulze Föcking: Ich plädiere für ein einheitliches, nachvollziehbares und verlässliches Label, das den Verbraucherinnen und Verbrauchern die höheren Tierschutzstandards auf einen Blick transparent macht. Ich befürworte nachdrücklich auch eine begleitende, flächendeckende Vermarktungsstrategie zur Verbesserung des Tierwohls und auch der Wertschöpfung in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung. Dabei ist es wichtig, dass entsprechende Initiativen sämtliche Stufen der tierischen Erzeugung einbeziehen und sich nicht nur auf spezielle Sparten beschränken.


Die Ferkelerzeuger erwarten endlich Klarheit bezüglich der Umsetzung des Magdeburger Urteils zum Kastenstand bei Sauen. Bei der AMK gab es wieder keine Einigung. Wann bekommen die Ferkelerzeuger endlich Rechts- und Planungssicherheit?

Schulze Föcking: Die Länder und der Bund haben sich mit eindrucksvoller Mehrheit auf das sogenannte Eckpunktepapier verständigt, über das seit längerem diskutiert wird. Dieses Eckpunktepapier soll alsbald im Wege einer Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung umgesetzt werden.


Die ISN fordert, dass gleichzeitig auch die Haltung Ferkel führender Sauen im Ferkelschutzkorb neu geregelt wird. Wie sehen Sie das?

Schulze Föcking: Ich bin der Meinung, beide Bereiche sollten synchron geregelt werden. Anpassungen im Deckzentrum ziehen automatisch gesamtbetriebliche Umbaumaßnahmen nach sich. Beide Bereiche gleichzeitig zu regeln dient außerdem der betrieblichen Planungssicherheit.


Welche Übergangsfristen halten Sie für angemessen?

Schulze Föcking: Um betriebliche Umstellungsmaßnahmen zu realisieren sind Übergangsfristen erforderlich. Hier halte ich einen Zeitraum von insgesamt 15 Jahren - für die Planungs- und Konzeptionsphase und die Realisierung - für angemessen. In Härtefällen können zwei weitere Jahre gewährt werden. Bei der Umstellung möchte ich die Landwirte mit Fördermaßnahmen unterstützen.


Die drei aktuell zugelassenen Wege (Ebermast, betäubte Kastration, Impfung) sind für die meisten Ferkelerzeuger keine praktikable Alternative zur betäubungslosen Ferkelkastration, die ab dem 1. Januar 2019 verboten ist. Unterstützen Sie die Lokalanästhesie als 4. Weg und wird es dazu von NRW eine Bundesratsinitiative geben?

Schulze Föcking: Mir ist wichtig, dass wir den 1. Januar 2019 als Enddatum für die betäubungslose Kastration einhalten. Wir haben in Münster eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Tierschutz, Veterinärwesen und Wissenschaft beschlossen. Diese soll sehr zeitnah auf Einladung des Bundes zusammenkommen. Die verschiedenen Alternativen gehen mit sehr individuellen Vor- und Nachteilen einher. Hierzu besteht noch Bedarf an Beratung und Austausch.


Das BMEL arbeitet an einer Nutztierstrategie, Sie und Ihre niedersächsische Amtskollegin Frau Otte-Kinast ebenfalls. Wie wollen Sie sicherstellen, dass Ihre Strategie und die des Bundes am Ende zusammenpassen?

Schulze Föcking: Es ist sinnvoll und notwendig, dass auf Ebene des Bundes und auch der Länder gemeinsam an einer Nutztierhaltungsstrategie gearbeitet wird. So ist sichergestellt, dass der Bund seine Rechtssetzungskompetenz und die Länder ihre Vollzugserfahrungen und den Praxisbezug sinnvoll in die Beratungen einbringen können.

Die nordrhein-westfälischen Eckpunkte für eine Nutztierhaltungsstrategie beziehen Boden, Wasser und Luft in die weiteren Überlegungen mit ein. Mein Ansatz ist ganzheitlich angelegt. Aber ich habe auch immer gesagt, und so steht es in unserem Papier, dass wir dabei auf den Grundlagen aufbauen, die insbesondere das BMEL entwickelt hat.

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