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Kastenstand: Tierschutzbund fordert kürzere Übergangsfristen

Der Agrarausschuss des Bundesrats entscheidet am 4. September über die Zukunft der Sauenhaltung im Deckzentrum. Es geht um den Ausstieg aus der Kastenstandhaltung. Der Deutsche Tierschutzbund kritisiert die vorgesehenen, seiner Meinung nach zu langen Übergangsfristen und fehlende Vorgaben für den Abferkelbereich.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Agrarausschuss des Bundesrats entscheidet am 4. September über die Zukunft der Sauenhaltung im Deckzentrum. Es geht um den Ausstieg aus der Kastenstandhaltung. Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt zwar prinzipiell, dass die Landesregierung Niedersachsen mit ihrem Entschließungsantrag eine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vorbereitet, die eine Einschränkung der Kastenstandhaltung vorsieht. Zugleich kritisiert der Verband jedoch die seiner Meinung nach zu langen Übergangsfristen und Fixierungszeiten sowie das Fehlen konkreter Vorgaben für den Abferkelbereich. Die Tierschützer fordern den Agrarausschuss daher auf, notwendige Nachbesserungen vorzunehmen. Nach dem Ausschuss entscheidet am 22. September der Bundesrat über den Antrag der Länder.

 

Dass der vorliegende Antrag eine Übergangsfrist von zehn Jahren bzw. 12 oder sogar 15 Jahren für bestehende rechtswidrige Kastenstände vorsieht, ist für den Deutschen Tierschutzbund nicht nachvollziehbar. „Für den erforderlichen Umbau der Haltungssysteme fordern wir deutlich kürzere Übergangsfristen und eine entsprechende Förderung, die diese Investitionen für die Landwirte ermöglicht. Dabei sollte die Förderung umso höher ausfallen, je schneller die Landwirte etwas ändern“, schlägt der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Thomas Schröder, vor.



Einen Tag nach dem niedersächsischen Entschließungsantrag hat Bundslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) zum Thema Kastenstand ein Eckpunktepapier zur Neuregelung der Haltung von Sauen im Deckzentrum vorgelegt. Dieses Eckpunktepapier hat gute Chancen, nach der Bundestagswahl zur Verordnung umgeschrieben zu werden. Denn es stellt einen Mittelweg zwischen den verschiedenen Länderinteressen bei der künftig nur noch zulässigen Dauer der Fixierung der Sauen und bei den Übergangsregelungen dar.

 

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