Die Fixierung von Sauen in Kastenstandhaltung verstößt nach Ansicht der Tierschutzstiftung „Vier Pfoten“ gegen geltendes Tierschutzrecht und ist verfassungswidrig. Dies würde ein neues Rechtsgutachten belegen. Trotzdem plane die Bundesregierung, Kastenstände weiterhin zu legalisieren, kritisieren die Tierschützer. Vier Pfoten fordert Bund und Länder auf, die Kastenstandhaltung abzuschaffen und die Sauenhaltung so zu regeln, dass sie bestehenden Gesetzen entspricht.
Die Hamburger Rechtsanwältin Dr. Davina Bruhn hatte im Auftrag der Stiftung ein Gutachten erstellt. Rüdiger Jürgensen, Geschäftsleiter Vier Pfoten Deutschland warnt: „Wir dürfen das Beheben dieses gravierenden Verfassungsbruchs nicht auf die nächste Generation schieben. Doch genau darauf steuern wir zu, wenn jetzt nicht eingegriffen wird.“
Sogar die unzureichende Haltungsverordnung für Schweine besage, dass die Tiere zumindest ein Recht darauf hätten, mit ausgestreckten Beinen ruhen zu können, so Jürgensen weiter. Halter sollten in einer Übergangsfrist bis spätestens 1992 dafür sorgen, dass dies möglich ist – doch nichts sei geschehen. Zuletzt hatte das Magdeburger Gerichtsurteil im Jahr 2015 festgestellt, dass die üblichen Kastenstände nicht den Vorgaben der Haltungsverordnung entsprechen und deshalb illegal sind. Trotzdem verschließt die Bundesregierung nach Ansicht der Organisation zugunsten der Agrarlobby seit Jahrzehnten die Augen vor dieser Haltungsform und plane offenbar, dies weiterhin zu tun. Mit der geplanten Neuregelung soll die Übergangsfrist erneut um weitere 17 Jahre verlängert, und danach lediglich die Zeit im Kastenstand verkürzt werden.
Das Gutachten finden Sie hier: