Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

News

Kastenstand bei Sauen laut "Vier Pfoten"-Gutachten rechtswidrig

Die Fixierung von Sauen in Kastenstandhaltung verstößt nach Ansicht der Tierschutzstiftung „Vier Pfoten“ gegen geltendes Tierschutzrecht und ist verfassungswidrig. Dies würde ein neues Rechtsgutachten belegen. Trotzdem plane die Bundesregierung, Kastenstände weiterhin zu legalisieren, kritisieren die Tierschützer.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Fixierung von Sauen in Kastenstandhaltung verstößt nach Ansicht der Tierschutzstiftung „Vier Pfoten“ gegen geltendes Tierschutzrecht und ist verfassungswidrig. Dies würde ein neues Rechtsgutachten belegen. Trotzdem plane die Bundesregierung, Kastenstände weiterhin zu legalisieren, kritisieren die Tierschützer. Vier Pfoten fordert Bund und Länder auf, die Kastenstandhaltung abzuschaffen und die Sauenhaltung so zu regeln, dass sie bestehenden Gesetzen entspricht.

 

Die Hamburger Rechtsanwältin Dr. Davina Bruhn hatte im Auftrag der Stiftung ein Gutachten erstellt. Rüdiger Jürgensen, Geschäftsleiter Vier Pfoten Deutschland warnt: „Wir dürfen das Beheben dieses gravierenden Verfassungsbruchs nicht auf die nächste Generation schieben. Doch genau darauf steuern wir zu, wenn jetzt nicht eingegriffen wird.“

 

Sogar die unzureichende Haltungsverordnung für Schweine besage, dass die Tiere zumindest ein Recht darauf hätten, mit ausgestreckten Beinen ruhen zu können, so Jürgensen weiter. Halter sollten in einer Übergangsfrist bis spätestens 1992 dafür sorgen, dass dies möglich ist – doch nichts sei geschehen. Zuletzt hatte das Magdeburger Gerichtsurteil im Jahr 2015 festgestellt, dass die üblichen Kastenstände nicht den Vorgaben der Haltungsverordnung entsprechen und deshalb illegal sind. Trotzdem verschließt die Bundesregierung nach Ansicht der Organisation zugunsten der Agrarlobby seit Jahrzehnten die Augen vor dieser Haltungsform und plane offenbar, dies weiterhin zu tun. Mit der geplanten Neuregelung soll die Übergangsfrist erneut um weitere 17 Jahre verlängert, und danach lediglich die Zeit im Kastenstand verkürzt werden.


Das Wichtigste zum Thema Schwein mittwochs per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Das Gutachten finden Sie hier:

top agrar besser machen. Gemeinsam
Sie sind Schweinehalter oder lesen regelmäßig den top agrar Schweine-Teil und/oder die SUS? Dann nehmen Sie an einem kurzen Nutzerinterview teil.

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.