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Kastenstanderlass würde Tierleid verursachen

Der hessische Kastenstanderlass sorgte beim 18. „Nordhessischen Schweinetag“ vergangene Woche im Kloster Haydau für Zündstoff. Organisiert von Tierarzt und Schweinespezialist Manfred Stieglitz informierten sich und diskutierten 100 Teilnehmer über aktuelle Themen der Tierhaltung und Tiergesundheit.

Lesezeit: 2 Minuten

Der hessische Kastenstanderlass sorgte beim 18. „Nordhessischen Schweinetag“ vergangene Woche im Kloster Haydau für Zündstoff. Organisiert von Tierarzt und Schweinespezialist Manfred Stieglitz informierten sich und diskutierten 100 Teilnehmer über aktuelle Themen der Tierhaltung und Tiergesundheit, berichtet das Internetportal www.stallbesuch.de.


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Die hessische Tierschutzbeauftragte Dr. Madeleine Martin verteidigte den Erlass, den das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Anfang Januar verabschiedet hatte. Danach müssen Sauenhalter innerhalb von sechs Monaten, in begründeten Einzelfällen auch innerhalb von 12 Monaten, ein Konzept vorlegen, wie sie die Kastenstandhaltung im Deckzentrum ihres Betriebes rechtskonform umrüsten wollen. Hessen beruft sich dabei auf das sogenannte „Magdeburger Urteil“. Der Schweinehalter entschiede grundsätzlich selbst über die Art der Umsetzung, wie jedes Schwein ungehindert aufstehen, sich hinlegen sowie den Kopf und in Seitenlage die Gliedmaßen auszustrecken könne, so Dr. Martin. Die Tierschutzbeauftragte kündigte an, dass durch Einzelfallprüfungen zumutbare und wirtschaftlich vertretbare Lösungen und betriebsindividuelle Fristen gesetzt würden. Die Spannweite der Fristen könne zwischen einem und 20 Jahren betragen.


Dr. Dirk Hesse von agrikontakt stellte hingegen die fachliche Grundlage des Erlasses infrage. Das Urteil des BVG stehe im Widerspruch zum Tierschutz, die direkte Umsetzung führe zu Tierleid und Bauernsterben. Seine Einschätzung stützte er auf Versuche einer Arbeitsgemeinschaft von 18 Betrieben, die praxisgerechte Umsetzungen suchen und testen. Dr. Hesse schlug vor, die Sauen insgesamt 14 Tage zu fixieren: Zehn bis elf Tage während der Rausche und zwei bis drei Tage nach dem Absetzen, um die Sauen vor Rangkämpfen zu schützen. Eine weitere Möglichkeit seien Schutzräume, die den Tieren zum freiwilligen Aufsuchen zur Verfügung stehen könnten. Dringend notwendig seien zudem ausreichend lange und einheitliche Umbaufristen wie zum Beispiel in den Niederlanden (12 Jahre) und in Dänemark (20 Jahre) gewährt werden. In Sachsen-Anhalt seien bereits Umbauforderungen innerhalb von 20 Tagen gefordert worden. Wolfgang Koch, Justiziar des Hessischen Bauernverbandes, forderte Rechtssicherheit für die Sauenhalter.

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